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Empfindlicher Faschist: Staatsanwalt Johannes Ploog sieht sich beleidigt

18. Mai 2026
Empfindlicher Faschist: Staatsanwalt Johannes Ploog sieht sich beleidigt

In der Berliner Staatsanwaltschaft ist Johannes Ploog Vize-Chef der Abteilung „Hasskriminalität“. In dieser Funktion überzieht er mich seit Monaten mit immer neuen Ermittlungsverfahren. Es sind inzwischen knapp 20. Die meisten davon laufen unter dem Vorwurf der Majestätsbeleidigung gegen einen Funktionär seines Regimes – eine „Straftat“ gemäß des neuen § 188 StGB.

In anderen Fällen wirft mir Johannes Ploog vor, meine Regimekritik erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130), oder ich mache mich durch die Berichterstattung über den Justizterror, den er und seine Kollegen gegen viele Journalisten und Kritiker wie mich ausüben, der erst kürzlich geschaffenen „Straftat“ der gefährdenden Verbreitung personenbezogener Daten schuldig (§ 126a).
Kurzum: Johannes Ploog ist ein Staatsterrorist und Faschist, der mich im Auftrag seines Regimes mundtot machen will. Entsprechend bezeichne ich ihn in meinen Veröffentlichungen.

Wegen genau dieser Bezeichnungen teilt mir nun eine Amtskollegin von Johannes Ploog mit, dass sie ein weiteres Strafverfahren gegen mich führt. Staatsanwalt Johannes Ploog fühle sich dadurch nämlich gemäß § 185 StGB persönlich „beleidigt“ und habe Strafantrag gestellt. Faschisten sind eben immer auch Witzfiguren.

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