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Eine Zahnärztin demonstrierte mir: „Unseredemokraten“ im Arztberuf stehen ganz in der Tradition ihrer Vorgänger unter den Nazis und Stasis. Gesinnung geht bei ihnen jedem Berufsethos vor.
Vorgestern brauchte ich einen Zahnarzt. Etwas Banales war geschehen: Beim Essen brach eine Krone ab. Ich war unterwegs in Süddeutschland, wollte sie aber schnellstmöglich wieder einkleben lassen. Je früher das versucht wird, desto besser. Also suchte ich mir eine Praxis in der Gegend. Eine Reparatur dieser Art ist normalerweise eine Sache von Minuten. Im neuen Normal Wokoharams stellte sich allerdings heraus: Selbst der Zahnarztbesuch ist politisch.
Schon bei der Ankunft in der Praxis schien meine „Diagnose“ festzustehen – ohne Untersuchung oder irgendwelche Fragen: Der Zahn müsse raus. Das eröffnete mir nicht etwa ein Zahnarzt, sondern eine Helferin, als sie mich in das Untersuchungszimmer führte. Eine Helferin wohlgemerkt, die knapp über der Volljährigkeit lag und unmöglich auf Jahrzehnte von Berufserfahrung zurückblicken konnte. Egal auch, wie viele Jahre solcher Erfahrung sie gehabt haben möge: Ohne Blick in den Mund kann auch der Erfahrenste kaum sinnvoll diagnostizieren. Helferin Vjollce musste geradezu magische Fähigkeiten haben, scherzte ich noch still in mich hinein. Sie verkündete jedenfalls mit dunkler Miene und dem Maximum persönlicher Ablehnung, dass man „kaum noch etwas machen könne“. Meine Krone lasse sich „bestimmt nicht wieder einsetzen“. Gleich aber werde Frau Minjaud kommen, die Zahnärztin, um das zu beurteilen.
Wenige Sekunden später erschien die Angekündigte und wiederholte das Urteil ihrer Assistentin. Auch Zahnärztin Minjaud sparte sich die Mühe einer eingehenden Untersuchung. Ein flüchtiger Blick in meinen Mund sollte ihr genügen: „Das ist ein Fall für die Extraktionszange.“ Der Stumpf sei „vollkommen kariös verrottet“ und könne nur noch entfernt werden. Wohlgemerkt: Auch Zahnärztin Minjaud verzichtete auf den Einsatz einer Tastsonde oder gar des Röntgens. Ein flüchtiger Blick genügte ihr, alle Grundsätze der Medizin über Bord zu werfen und die Extraktion zu verfügen.
Die höflichste Erklärung für das Synchronverhalten beider Damen wäre Geldgier. Zahnersatz ist bekanntlich teuer. Die langweiligste wäre Dummheit. Die nächstliegende allerdings ist eine andere: Die Damen Minjaud und Vjollce hatten mich nicht als Patienten angenommen, sondern als Politikum abgelehnt. Sie dürften darauf gesetzt haben, dass ich nach Verkündung ihres Sofortbefunds mit überdeutlich zur Schau getragener Ablehnung ihre Praxis schnellstmöglich wieder verlassen würde. So tat ich es denn auch. Nicht allerdings, ohne zuvor 21 Euro für ihre „Behandlung“ zahlen zu müssen.
Drei Stunden später saß ich auf dem Stuhl eines anderen Zahnarztes. Er wollte meine Geschichte kaum glauben. „Von Karies“, erklärte er mit Kopfschütteln, könne „keine Rede sein, nicht einmal ansatzweise“. Eine Tatsache, die jeder Zahnarzt bei seiner klinischen Untersuchung mit bloßem Auge hätte erkennen müssen. Sicherheitshalber machte er ein Röntgen und setzte dann die Krone sofort wieder ein. Jedem ausgebildeten Zahnarzt, sagte er, sei das ebenso problemfrei möglich gewesen. In Minuten.
Einiges spricht dagegen, dass Zahnärztin Minjaud nur auf Umsatzmache aus war. Mit einem einfachen Röntgen schon hätte sie weit mehr als 21 Euro abrechnen können. Auch dass sie von kompletter Inkompetenz war, erscheint nicht naheliegend. Ihr Urteil muss festgestanden haben, bevor sie mir je begegnete. Wie sonst hätte ihre allzu naive Assistentin es sonst vor jeglicher Untersuchung verkünden können? Die „Diagnose“ muss ebenso festgestanden haben wie die Absprache der beiden Frauen, bevor ich je die Praxis betrat.
Ich war also das Problem, nicht der Zahn. Das ist wenig überraschend. Wer meinen Namen liest oder mein Gesicht sieht, hat oft eine persönliche Meinung zu mir, auch wenn er mir noch nie begegnet ist. Das gehört zu meinem selbstgewählten Beruf. Wer die eine Seite will, muss die andere lieben. Auch kann kein Patient von seinem Arzt verlangen, dass er ihm mit Sympathie gegenüberzustehen habe. Ich selbst hatte als Arzt – vor allem als Notarzt – immer wieder Patienten zu behandeln, die mir zuwider waren. Teilweise sogar sehr. Meine Abneigung allerdings ließ ich nie zum Grund werden, mich zu deren bewusster Fehlbehandlung oder auch nur zu deren Verängstigung hinreißen zu lassen. Nicht etwa, weil ich von besonderer menschlicher Größe wäre, sondern weil es das professionelle Minimum dessen ist, was für den Arztberuf zu gelten hat. Wer als Arzt beginnt, Patienten bewusst zu schaden, hat sich für den Beruf disqualifiziert. Er hat im Arztberuf nichts mehr verloren; auch nicht im Zahnarztberuf.
Wer einen Patienten nicht behandeln möchte, gleich aus welchem Grund, hat es als Arzt leicht. Verpflichtet zur Behandlung ist ein Arzt grundsätzlich nur, soweit er einen Notfall auszuschließen hat. Ist ein Patient schmerzfrei und hat der Arzt einen Notfall zuverlässig ausgeschlossen, darf er ihn aus fast jedem beliebigen Grund wegschicken. Keinesfalls muss er einen Patienten behandeln, der ihm zuwider ist und dessen Versorgung durch einen anderen Kollegen problemlos zu gewährleisten ist. Frau Minjaud handelte also ohne jede Not. Sie hätte mich offen oder auch ohne Angabe von Gründen wegschicken können, ohne ihre Lüge von der Extraktionszange. Eine solche Ablehnung durch die Zahnärztin hätte ich denn auch hingenommen, mit einem Grinsen sogar. Die vorsätzliche Falschdiagnose der Frau Minjaud – noch dazu mit potenziell extremer Tragweite – die nehme ich nicht hin.
In den beiden letzten Terrorsystemen unseres Landes waren Ärzte ganz offiziell politische Handlanger ihrer Regime. Viele von ihnen waren es sogar mit vorauseilendem Gehorsam und persönlicher Überzeugung. Ihre erste Pflicht galt nicht mehr den Patienten, sondern der Politik. Befunde und Therapien folgten der Gesinnung. Manche Ärzte gingen dabei bekanntlich bis zur Folter und zum Krankenmord. Davon war Zahnärztin Minjaud in meinem Fall gewiss noch weit entfernt. Auch bei ihr aber drängt sich der Verdacht auf, dass Ideologie allen Berufsethos verdrängt hat.
Gegen die Zahnärztin und ihre Helferin habe ich Strafanzeige erstattet. Zusätzlich habe ich gegen beide Beschwerde bei der zuständigen Kammer und der Aufsichtsbehörde eingereicht. Ich mache mir nichts vor: Die Behörden „Unsererdemokratie“ und auch ihre Berufskammern werden der Woko-Zahnärztin für ihre Tat eher noch eine Auszeichnung verleihen, als gegen sie vorzugehen. Wenn die Politik eines Tages aber wechselt, werden es Unärzte wie sie sein, die am anderen Ende der „Extraktionszange“ sitzen. Dann holen wir ihre Akten wieder hervor.
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