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Deutschlands Regime betreibt eine mörderische Umvolkungspolitik. Es importiert massenhaft arabisch-muslimische „Migranten“, von denen ein überproportionaler Teil Morde, Vergewaltigungen und andere Gewaltverbrechen begeht. Diese Tatsache ist unstrittig und den amtlichen Verbrechensstatistiken zu entnehmen. Wer allerdings darauf hinweist oder gar deren Bekämpfung fordert, wird schnell mit dem Strafrecht verfolgt. Ähnlich geht es in anderen „EU“-Ländern und solchen zu, deren Regierungen sich den Anschluss an die „EU“-Mafia wünschen, ob in Großbritannien oder immer öfter auch in der Schweiz.
Mit welchen Methoden speziell Deutschlands Terror-Justiz bei der Verfolgung von Kritikern arbeitet, zeigt eindrücklich eine mir heute zugegangene Akte zu einem meiner eigenen „Fälle“. Ein Herr namens Amara Hamzaoui aus Hannover – so geht aus dieser hervor – sah durch eine meiner Veröffentlichungen „alle Muslime“ beleidigt und bedroht. Er erstattete Anzeige per „Internetwache“. Die ging weiter an die Göttinger Staatsanwaltschaft, weltbekannt durch den Auftritt ihrer drei Stooges-Staatsanwälte in der US-Sendung „60 Minutes“. Die Göttinger pflichteten Herrn Hamzaoui bei und überwiesen die Sache qua Zuständigkeit zur Verfolgung weiter an den Berliner „Hass“-Staatsanwalt Johannes Ploog. Der macht sich sofort an einen Strafbefehl wegen „Volksverhetzung“ und fälscht dessen ordnungsgemäße Zustellung an mich – Voraussetzung für eine Rechtswirksamkeit.
Zugleich meldet der kriminelle Staatsanwalt Ploog den „rechtskräftigen“ Strafbefehl natürlich auch ans Bundeszentralregister. Sodann macht er sich gleich an den nächsten Strafbefehl. Eine entsprechende Auswahl weiterer Anzeigen in Sachen anderer Anti-Umvolkungs-Posts ist bei ihm inzwischen von den Meldestellen „Hessen gegen Hetze“ und „Respect“ eingegangen. Staatsanwalt Ploog schreibt sofort den nächsten Strafbefehl und legt ihn mitsamt eines neuen Strafregisterauszugs der unterzeichnenden Berliner Amtsrichterin Gholinia vor. Da der „Täter“ Paul Brandenburg ja bereits einen „rechtskräftigen“ Strafbefehl erhalten hat, fällt die Strafe diesmal saftiger aus: 150 Tagessätze – und man ahnt es – auch dieser Strafbefehl wird nach fingierter „Zustellung“ wieder ans Register gemeldet.
Da der Delinquent ja noch nichts bezahlt hat, ist er nach der Konstruktion der Freisler-Nachfolger nun zweifach mit rechtskräftigen Strafbefehlen sanktioniert und durch die Höhe des zweiten (150 Tagessätze) zugleich formal vorbestraft. Zur Vollstreckung all der Strafen wird der Straftäter denn auch prompt zur Fahndung ausgeschrieben. Insgesamt kommen so – Aktenstand 10.12.2025 – ganze zehn (!) Eintragungen zustande: zwei fingierte Strafentscheidungen und der Rest Ausschreibungen zur Fahndung mit dem Hinweis „Gesucht wegen Strafverfolgung“.
Ich gehe heute davon aus, dass jeder Polizeikontakt in Deutschland meinen unfreiwilligen Verbleib im Lande zur Folge hat. Da auch Freisler-Jünger Ploog klar sein dürfte, dass ich es darauf nicht ankommen lasse, wird er alle Mittel nutzen, seinen Terror auch ins Ausland zu tragen. Mit welcher „Sorgfalt“ die Regimebehörden dabei vorgehen, zeigt das Bundeszentralregister übrigens auch durch eine andere Absurdität. Als meine „Anschrift“ gibt es die Adresse eines Krankenhauses in Wolgast an, in dem ich je weder lag, geschweige denn "wohnte" (siehe Foto).
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