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Neues vom "Rechtsstaat": Berlins Justiz fingiert erneut Strafbefehl gegen Paul Brandenburg

16. März 2026
Neues vom "Rechtsstaat": Berlins Justiz fingiert erneut Strafbefehl gegen Paul Brandenburg

Ein Strafbefehl muss dem Beschuldigten zugestellt werden. Andernfalls kann er nicht rechtskräftig werden. So die Theorie.

Deutschlands Justiz hat mir noch nie einen Strafbefehl zugestellt. Zum zweiten Mal allerdings behauptet sie genau das - wider besseren Wissens und in vollem Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ihrer Lüge. Diesmal soll ich damit sogar vorbestraft sein - wegen Volksverhetzung. Die Höhe der Strafe soll dieses Mal 150 Tagessätze betragen. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Auch dieser Strafbefehl ist rechtswidrig. Wie schon vor vielen Monaten hatte man mir ihn nämlich nicht zugestellt, sondern eine solche Zustellung nur frei erfunden und diese nachträglich gegenüber meiner Rechtsanwältin behauptet. Dieses Vorgehen war bereits beim ersten Versuch so eklatant rechtswidrig, dass das Gericht sein eigenes Werk auf Einschreiten meiner Verteidigerin kleinlaut wieder kassiert hat. Warum versucht es die gleiche Sache nun nochmals? Vermutlich, weil es auf Masse setzte. Es zeichnet sich ab, dass es mich mit einer Serie von Strafbefehlen bombardieren möchte und darauf baut, dass ich einem einmal nicht rechtzeitig widerspreche. Dann hat es "endlich" seinen Haftgrund. Deutschlands Freisler-Nachfolger stehen ihren Vorgängern in nichts nach.

Hier der Strafbefehl im Volltext:
"In dem Strafverfahren gegen
Dr. med. Paul Brandenburg,
(...)
wegen Volksverhetzung u.a.

erlässt das Amtsgericht Tiergarten am 9. März 2026 folgenden Strafbefehl

Sie werden angeklagt, (...) am 27.07.2025
in einer Weise, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, gegen
eine religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe oder
Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt zu haben.
Ihnen wird Folgendes zur Last gelegt:

Am Tattag gegen 8.42 Uhr veröffentlichten Sie auf Ihren Profilen bei den
lnternetplattformen “Facebook“, und “Instagram“ jeweils unter Beifügung
eines Fotos einer ein Kopftuch tragenden Frau mit einem Kinderwagen, in
dem sich drei Säuglinge befinden, folgenden Text:

“Kopftuchpanzer: Massenvernichtungswaffe der Umvolkung
Nicht Migranten sind das Problem.Nicht Ausländer.Nicht Flüchtlinge und auch niemand, der Schutz suchen würde.
Das Problem sind nicht Männer.Nicht Kriegsflüchtlinge.Nicht Ungebildete.Nicht Traumatisierte.Nicht Kranke.Nicht Arme. Die Zahlen sind eindeutig, seit langem:Das Problem sind arabischstämmige
Moslems.Arabischstämmige Moslem-MännerArabischstämmige
Moslem-Frauenund die ständig steigende Zahlihrer arabischstämmigen Moslem-Kinder.Sie sind weder „Schutzsuchende“ noch „Migranten“, sie kommen nicht auf der Suche nach FreiheitOder gar aus Liebe zu unserem
Land.Sie kommen nicht mit dem Willen, ein Teil von ihm zu werden.Toleranz ist das letzte, was sie suchen würden.Sie kommen als lnvasoren.Sie bringen ihre Kopftücher als Leichentücher der Aufklärungund erziehen ihren Nachwuchs zum Hass. Arabisch- oder türkischstämmige Moslemssind immer und immer und immer
wiederMörderVergewaltigerund Schläger.Vor allen anderen Gruppen. Nein, nicht jeder arabischstämmige Moslem ist ein Problem.Es gibt immer auch die anderen. Aber das ist unerheblich.So unerheblich wie die Ursachen.So unerheblich wie die Gewaltmotive.So unerheblich wie ihre
Geschichte,ihre Kultur oder ihr Schicksal Allein maßgeblich ist die Vernichtung, die sie uns bringen.
Dieses Blutbades zu beenden, ist alles, was zählt.Wichtig dafür ist, keine arabischstammigen Moslems mehr als „Migranten“ in unser Land zu
lassen.Wichtig dafür ist, ausnahmslos alle arabisch- und türkischstämmigen „Migranten“-Moslems aus unserem Land zu schaffen. Sobald sie das erste Mal Gewalt auch nur androhen.Egal wem. Egal warum.Sobald sie andere
mit ihrem Islam bedrängen odersobald sie von uns .Respekt“ für ihre „Kultur“ verlangen .Alle. Ausnahmslos.Mit ihren Kindern. Mit ihren Eltern.
Wichtig ist, die Umvolkung Deutschlands umzukehren.Jetzt.“ [Schreibweise
übernommen]

Ihnen kam es darauf an, gegen muslimische Menschen mit arabischer oder türkischer Abstammung eine feindselige öffentliche Haltung zu schaffen. Vergehen, strafbar nach § 130 Abs. 1 Nr. 1, 52 StGB

Beweismittel:
1. Zeugen:
KOK Bogendörfer, zu laden über: Polizei Berlin, LKA 532
Bd. III Bl. 1-4, 18f.,Bd.VBI. 1 -4,28f. d.A.
282 Cs 10/26-
Seite 3-

II. Urkunden:
1. Posting auf Facebook mit Kommentaren,
Bd. III BI.7ff. d.A.
2. Posting auf Instagram,
Bd.VBI. 10ff. d.A.

III. Gegenstände des Augenscheins:
1. Ausdrucke aus Ihrem Facebook-Profil “Paul Brandenburg Alt“, Bl. 12 ffJlIl d. A.
2. Ausdrucke aus Ihrem Instagram-Account “docbrandenburg“,
Bd.VBI. 13f.d.A.

Auf Antrag der StaatsanwaltschaftBerlin wird gegen Sie eine Geldstrafevon 150 (einhundertfünfzig) Tagessätzen festgesetzt. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt50,00 (fünfzig) Euro, die Geldstrafe insgesamtmithin 7.500,00 (siebentausendfünfhundert) Euro.

Wenn die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, tritt an die Stelle zweier Tagessätze ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen (465 Abs. 1 StPO).

Der Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, soweit Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehend bezeichneten Amtsgericht schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder
durch elektronisches Dokument Einspruch erheben.
Diese Erklärung muss in deutscher Sprache erfolgen.
Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die beigefügte Rechtsmittelbelehrung.

Gholinia
Richterin

Für die Richtigkeit der Abschrift

Berlin, 10.03.2026
Agatonovic, JBesch
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
ohne Unterschrift gültig"

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