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Neuanfang oder Regimeerhalt: Wofür steht die Bundes-AfD?
Die AfD-Bundesebene wird beschuldigt, sich am Verfassungsbruch durch das abgewählte Parlament mitschuldig gemacht zu…
Eine frühere finnische Ministerin wurde wegen "Hassrede" verurteilt. Sie hatte geschrieben, dass homosexuelle Beziehungen eine „sexuelle Anomalie“ seien, in der die Möglichkeit fehle, Kinder zu bekommen. Mit dieser Aussage hat sie formal recht. Es handelt sich um eine Realität, die weder Schwule noch Lesben als Personen „abwertet“ – selbst wenn die Verurteilte eine solche Abwertung beabsichtigt haben sollte.
Das spielt aber keine Rolle. Denn ganz gleich, ob sich irgendjemand von einer Meinung „verletzt fühlt“ oder ob eine Ansicht einzelne Menschen oder ganze Gruppen beleidigt: Das kann keine Rechtfertigung dafür sein, die Äußerung solcher Meinungen unter Strafe zu stellen. Erwachsen werden bedeutet unter anderem einzusehen, dass man aus persönlichem Beleidigtsein keinerlei Rechte zur Bestrafung anderer ableiten kann – weder als Einzelner noch als Gruppe.
Es ist kein Zufall, dass regelmäßig die primitivsten Gewalttäter aus Stammesgesellschaften irgendwelcher Wüsten eine Verletzung ihrer „Ehre“ heranziehen, um beispielsweise den Mord an ihren Schwestern damit zu „rechtfertigen“, dass deren Sexleben die „Ehre der Familie beschmutzt“ habe.
„Hassrede“ oder „Volksverhetzung“ unter Strafe zu stellen schützt niemanden vor irgendetwas. Im Gegenteil: Es ist ein Unterdrückungsinstrument, eine Waffe der Tyrannei.
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