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Politjustiz fingiert rechtskräftigen Strafbefehl gegen Paul Brandenburg
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Die politische Kriminalpolizei des Landes Berlin nennt sich „Staatsschutz“ (@polizeiberlin). Angesichts der jüngsten Geschichte unseres Landes ist das keine kluge Selbstbezeichnung, drängt sie doch die Abkürzung „SS“ auf. Dafür, dass ich einen Kommissar des „SS“ einen „SS-Kommissar“ nannte, wurde ich nun rechtskräftig mit einer Strafe von 6.000 Euro belegt – gegen die ausdrückliche Ersteinschätzung der zuständigen Richterin und mittels mehrfacher Fingierungen nie erfolgter „Zustellungen“ von Verfahrensdokumenten, die mir eine Verteidigung völlig unmöglich machten.
Es begann im März 2024: Die Berliner Staatsanwaltschaft wollte per Strafbefehl ahnden, dass ich einen ihrer Terrorhelfer beim „Staatsschutz“ als „SS-Kommissar“ bezeichnete. Meinen entsprechenden „Telegram“-Post legte sie dazu samt ihres vorformulierten Strafbefehls einer Richterin am Amtsgericht Tiergarten vor. Die Richterin lehnte ab und beschied den Polit-Staatsanwälten das Offensichtliche: Die Art und Weise, wie „der Angeschuldigte ‚SS‘ als Abkürzung für (…) ‚Staatsschutz‘ verwendet, führt dazu, dass für Leser des insgesamt übersichtlich kurzen Textes diese Auslegungsmöglichkeit als naheliegend in Betracht kommt.“ (siehe Foto). Die Staatsanwaltschaft beharrte trotzdem auf Bestrafung, und – plötzlich und unerwartet – war die Richterin nicht mehr für meinen Fall zuständig. Ein neuer Richter ignorierte ihre Ablehnung und unterzeichnete den Strafbefehl gegen mich kritiklos. Ein Schelm, wer Böses denkt.
Dann folgte der nächste Streich: Verschickt wurde der frisch konstruierte Strafbefehl nicht an meine damalige Adresse in Berlin, die dem Gericht bestens bekannt war, sondern nach Dublin in Irland. Dort befand sich damals der Sitz meiner früheren Firma. Allerdings stellte man den Strafbefehl nicht etwa an deren Adresse zu, sondern erwirkte eine angebliche „Zustellung“ an eine Postfiliale, die einige Kilometer von meinem Firmensitz entfernt lag. Über diese „Zustellung“ erfolgte keinerlei Mitteilung an mich oder irgendeinen Vertreter meiner Firma. Ich erhielt so nie die Möglichkeit, je von ihr zu erfahren – bis die Frist zum Einspruch dagegen abgelaufen war. Dann nämlich folgte das nächste Schreiben: eine „Vollstreckungsmitteilung“ über die Strafe von 6.000 Euro oder ersatzweise Haft von 30 Tagen. Diesmal ganz selbstverständlich an meine Adresse in Berlin. Zu der nie erfolgten Zustellung des Strafbefehls an mich hielt das Gericht in seiner Akte seine eigene Lüge fest, dass angeblich eine entsprechende „Zustellungsurkunde“ diese beweise. Bis heute ist diese behauptete „Zustellungsurkunde“ jedoch nirgends auffindbar. Die „Deutsche Post“ erklärte auf Nachfrage ausdrücklich, dass diese nicht existiert. Das alles ist dem Gericht – wenig überraschend – egal.
Mein Rechtsanwalt legte sofort nach Eingang der „Vollstreckungsmitteilung“ Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Rechtskraft des Strafbefehls sowie der Strafe zwecks Gerichtsverhandlung über den ursprünglichen Vorwurf der „Beleidigung“ des „SS-Kommissars“; auf Rechtsdeutsch: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Diesen Antrag lehnte das Gericht ab. Allerdings stellte es diese Ablehnung – wieder – nicht an mich über meine inzwischen neue, aber ebenfalls bestens bekannte Postadresse zu. Stattdessen erfolgte die „Zustellung“ per öffentlichem Aushang im Gerichtsgebäude. Dort, so die Logik der Rechtsbeuger in Roben, hätte ich ihn ja jederzeit spontan ansehen und Widerspruch einlegen können. Gestern nun erreichte meinen Rechtsanwalt die Mitteilung des Gerichts, dass alle Einspruchsfristen abgelaufen seien und der Strafbefehl rechtskräftig sei.
Was nun? Der wirtschaftliche Weg wäre, die 6.000 Euro zu zahlen. Nach Einschätzung meiner Anwälte wäre nämlich bereits das nötige Vorgehen zur Aufhebung der „Rechtskraft“ ein ebenso teures wie ungewisses Unterfangen. Selbst wenn das gelänge, hätte ich im nachfolgenden Strafverfahren voraussichtlich sowohl vor dem Amtsgericht Tiergarten als auch später in einer möglichen Berufung oder Revision vor dem Landgericht Berlin schlechte Karten. Beide Gerichte haben zwischenzeitlich durch eine Vielzahl anderer Entscheidungen gegen mich bewiesen, wo sie stehen. Erst in einer übergeordneten Instanz sei eine Verteidigung daher aussichtsreich. Die Kosten bis zu dieser Instanz wären mindestens fünfstellig, denn neben den Gerichtsgebühren wäre eine Vielzahl von Arbeitsstunden für meine Anwälte unvermeidlich. Meine Anwälte sind hervorragend, und ich bin ihnen dankbar. Sie arbeiten für einen bescheidenen Stundensatz und bringen aus meiner Sicht viel Engagement und (unbezahlte) Lebenszeit ein. Auch sie können und sollen aber nicht zum eigenen wirtschaftlichen Schaden arbeiten. Dass ich mir die Kosten für Verteidigungsversuche gegen Deutschlands Unrechtsjustiz auf Dauer nicht werde leisten können, ist nicht ihre Schuld, sondern offenkundig die Strategie des deutschen „Rechtsstaates“ bei der Verfolgung seiner Dissidenten.
Ebenso wenig aber, wie ich mir eine Verteidigung gegen die Flut der „Ermittlungen“ und Prozesse auf Dauer leisten kann, werde ich jemals in der Lage sein, bei ihnen auch noch mitzuspielen. Ich werde niemals eine „Strafe“ für etwas bezahlen oder akzeptieren, das ich als mein Recht betrachte, auszusprechen oder zu tun. Gut möglich also, dass Deutschland mich künftig erneut per Haftbefehl sucht, um mich „ersatzweise“ für 30 Tage einzusperren, weil ich einen ihrer Kommissare des „SS“ als das bezeichnete, was er ist. Es war übrigens derselbe Staatsschutz-Kommissar, der die Deutsche Bank zur Kontokündigung gegen den Blogger Hadmut Danisch (@Hadmut) motivierte. Ob der oder Regimeschergen während meiner 30-tägigen „Ersatzhaft“ dann Gründe finden, diese immer weiter auszudehnen, werde ich dann vermutlich genug Zeit haben, mich zu fragen.
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