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Staatsterrorist Johannes Ploog will seine Taten nicht veröffentlicht sehen

7. Juli 2026
Staatsterrorist Johannes Ploog will seine Taten nicht veröffentlicht sehen

Keine Woche ohne neue Post von Berlin Zentral-Staatsanwaltschaft für "Hasskriminalität". Diesmal startet "Hass"-Staatsanwalt und Berufsfaschist Johannes Ploog (siehe Foto) eine Ermittlung gegen mich wegen angeblich "Verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen".

Was ich verbotenes mitgeteilt haben soll, verrät er nicht. Aus dem genannten Aktenzeichen geht allerdings hervor, dass es mit den -vollständig frei erfundenen- und inzwischen auch fallengelassenen Waffenvorwürfen gegen mich zu tun haben muss. Ich halte also fest:

Wenn ein Staatsterrorist wie Faschist Ploog in Gehorsamkeit gegenüber seinen Führern einen Dissidenten mit Justizterror verfolgt, dann ist es diesem bei Strafe verboten, Details seiner Verfolgung öffentlich zu machen. Völlig normal in allen "Rechtsstaaten" der jüngeren deutschen Tradition.

PS: Ploog "ermittelt" parallel bereits gegen mich u.a.wegen angeblicher persönlicher Beleidigung seiner Person ("Staatsterrorist") sowie wegen angeblicher Gefährdung seiner Person durch mich mittels "Datenverbreitung" über das Archiv staatsterroristen(.)de. Insgesamt ist er meines Wissens nach in knapp 20 "Verfahren" mit meiner Verfolgung beschäftigt.

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