Unterlasse ich als Arzt es, einem Unfallopfer zu helfen, und stirbt es deshalb, werde ich als Totschläger bestraft. Garantenstellung nennt das Strafrecht diese weitreichende Hilfspflicht. Es ist eine Pflicht zu handeln im Angesicht klar erkannter Gefahr.
Wenn Deutschlands Bundeskanzler und seine Komplizen täglich Blutbäder und Gruppenvergewaltigungen durch arabisch-türkische Muslime geschehen lassen, bejubeln die Richter- und Polizeischergen ihrer „Bundesrepublik“ sie dafür.
Diese „Bundesrepublik“ muss weg, so wie ihre Funktionäre.
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