Hermann der Banker
11. Oktober 2026
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Nein: Dass offener Machtmissbrauch einer Richterin von einem anderen Richter ausnahmsweise nachträglich als solcher deklariert wird, ist kein "Beleg" für das Funktionieren eines Rechtsstaates – sondern lediglich dafür, dass es in dessen Trümmern noch vereinzelt Mitarbeiter mit Restwürde gibt.
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