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Zersetzung: Justizterror lebt von Kosten, die er seinen Opfern verursacht

7. August 2026
Zersetzung: Justizterror lebt von Kosten, die er seinen Opfern verursacht

Vor einigen Wochen ließ mich die Staatsanwaltschaft Aurich international zur „Aufenthaltsermittlung“ ausschreiben. Ihr Grund: Man ermittelt dort gegen mich wegen der Website „staatsterroristen.de“. Auf ihr dokumentiere ich in einer wachsenden Sammlung Fälle des Staatsterrorismus von Beamten und öffentlich Bediensteten. Diese reichen von bewaffneten Überfällen auf ihre Familien bis zu Dauerschikanierungen mit Strafverfahren oder anderen „Verwaltungshandlungen“, die offensichtlich politisch motiviert sind. 

Wie aus der Ermittlungsakte hervorgeht, sind eine Reihe von Richtern, Staatsanwälten und Polizisten ob ihrer Aufführung im „Archiv Deutscher Staatsterroristen seit 2020“ durchaus nervös. Man scheint die Zeit nach der Zeitenwende zu fürchten – und das mit Recht. Unter diesen Nervösen sind auch Richter und Staatsanwälte aus Aurich. Die von ihnen deshalb gegen mich veranlasste Ausschreibung zeigte Wirkung: An jeder Schengen-Grenze wurde ich von den örtlichen Grenztruppen rausgezogen und ausführlich über meine Wohnadresse, meine Reiseadressen, meine Begleitung und alles Weitere ausgefragt, was den jeweiligen Uniformierten gerade einfiel. Innerhalb von zehn Tagen geschah das fünfmal. Nach der ersten Erhebung meiner Anschrift und der nachweislichen Meldung an das Bundeskriminalamt hätte die Staatsanwaltschaft ihre Ausschreibung sofort löschen müssen. Tat sie aber nicht. Meine Beschwerdeschreiben darüber ignorierte sie. Erst als mein Rechtsanwalt mit Strafanzeige drohte, erfolgte die überfällige Löschung meines Namens aus dem "Schengen-Informationssystem".

Für seine Tätigkeit stellte mein Anwalt mir eine Rechnung. Das ist selbstverständlich, er arbeitet für seinen Lebensunterhalt. Seine Rechnungen fallen zudem human aus. Entsprechend froh und dankbar bin ich über und für seine Hilfe. Das Problem ist nur: Würde ich auf alle Schikanen des „Rechtsstaates“ mit der Beauftragung meines Anwalts reagieren, wäre ich schnell bankrott. Denn das Geld für seine Arbeit wird mir der Schikanestaat niemals ersetzen. Nur im Falle eines Freispruchs in einem abgeschlossenen Strafverfahren würde dies überhaupt in Frage kommen – und auch dann würde ich nur einen Teil meiner Verteidigungskosten erstattet bekommen. Der allerkleinste Teil aller Schikane-„Ermittlungen“ aber mündet überhaupt je in eine Gerichtsverhandlung. Von diesen endet wiederum nur ein Bruchteil mit dem eigentlich angezeigten Freispruch. Die meisten Verfahren werden nämlich (zu Gunsten des Beschuldigten) lediglich „eingestellt“. Dieser Ausweg erspart den Polit-Richtern die mühevolle Abfassung eines Urteils und wahrt Terrorschergen der Staatsanwaltschaften das Gesicht. Als Beschuldigter wird man in die Zustimmung zu diesen Einstellungen mit verschiedenen Mitteln genötigt und subtil bedroht, dass es bei ausbleibender Zustimmung "halt ein Urteil gesprochen werden müsse". Der entscheidende Haken bei der "Einstellung": Das Justizopfer bleibt dabei oft völlig auf den Verteidigungskosten sitzen.

Fazit: Deutschlands Abschaum in Roben und Uniform überzieht Dissidenten bereits deshalb mit Strafverfahren, weil selbst deren Platzen in Summe einen massiven Kostenschaden für die Opfer bedeutet. Fazit ist natürlich auch, dass man als Opfer dieser "Justiz" jeden Rest an Achtung für die Täter und das Regime verliert, dem sie dienen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man sie sabotiert und schädigt in jeder sich bietenden Form - und die Kategorie der "Straftat" keine Bedeutung mehr hat bei der Notwehr gegen die Täter und ihr "Recht".

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