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Berlins Justiz ist berüchtigt bei Deutschlands Anwälten. Nirgends in der Republik werden Vorgänge länger verschleppt und nur in wenigen anderen Gegenden sind Ermittlungen und Urteile derartig von Staatsideologie gelenkt. Gestern bestätigte das Berliner Landgericht diese Einschätzung eindrucksvoll.
Anderthalb Jahre verschleppte das Gericht meine Klage gegen die frühere Regime-Sprecherin und glühende Antisemitin Sawsan Chebli @SawsanChebli. Chebli fällt seit Jahren nicht nur immer wieder durch ihre Hetze gegen Islam- und Überfremdungskritiker auf, sondern auch durch ihre Ausfälle gegen Israel und offenen Antisemitismus. Letzteren hatte ich in einem Internetbeitrag benannt. Kurz darauf erreichte mich ein Schreiben von Cheblis Rechtsanwalt. Er verlangte nicht nur die Löschung dieses Beitrags, sondern deswegen auch Schmerzensgeld(!) für Sawsan Chebli. Das war zu viel der Dreistigkeit und ich reichte nun meinerseits gegen Frau Chebli eine negative Feststellungsklage darauf ein, dass ihr derartiges Begehr unzulässig sei, weil das Offenkundige auszusprechen weder „untersagt“ werden noch „Schmerzensgeld“ begründen könne. Eine Klage, müsste man meinen, die vor jedem Gericht durchgehen müsste wie ein heißes Messer durch Butter.
Das Berliner Landgericht sah es vermutlich ähnlich. Jedenfalls mühte das Gericht sich gewaltig, sich mit ihr gar nicht erst befassen zu müssen. Es wollte die Klage direkt an fehlender „Zustellungsmöglichkeit“ scheitern lassen. Sawsan Cheblis Meldedaten nämlich seien „aus Sicherheitsgründen“ für jegliche Anfragen „gesperrt“. Es bestünde daher keine Möglichkeit, der Beklagten wie vorgeschrieben die Klageschrift zuzustellen. Diese Behauptung ist obszön. Zwar können Meldedaten wie im Falle von Sawsan Chebli zu Recht gegen Einsichtnahme von Dritten gesperrt werden. Für Zugriffe durch die Justiz und andere staatliche Stellen, beispielsweise im Falle einer solchen Klage, müssen sie herausgegeben werden; nicht an den Kläger zwar, aber eben zwecks Zustellung an das Gericht. Nach entsprechendem Hinweis meines Rechtsanwaltes Gordon Pankalla @ColoniaGordon an das Gericht, sah es sich plötzlich auch in der Lage zu solcher Zustellung. Inzwischen waren bereits Monate vergangen, endlich aber stand ein Verhandlungstermin fest.
Diesen Termin „verschob“ das Gericht dann über den Lauf von anderthalb Jahren aus nicht näher bezeichneten „dienstlichen Gründen“ bis auf den 29. April 2025. Gestern nun fand es keinen Grund zur Verschleppung mehr und musste verhandeln. Auftritt Landrichterin Renate Gawinski der Kammer 19 A des Landgerichts. Bereits mit ihrer Frisur demonstrierte Endvierzigerin Gawinski den Stil ihrer Urteilsfindung: leuchtend rot gefärbtes Deckhaar über kurz rasierter Unterwolle.
„Warum wir überhaupt noch verhandeln müssen“, wollte sie gleich zur Eröffnung von meinem Anwalt wissen. Nach fast zwei Jahren bestünde hier ja „doch wohl gar kein Rechtsschutzinteresse mehr“. Dass Frau Gawinski selbst für diese absurde Verzögerung verantwortlich war, schien ihr kein Widerspruch. Sie fuhr direkt mit ihrem nächsten Einwand fort:
Die Bezeichnung von Sawsan Chebli als „bekennende Antisemitin“ sehe die rot gefärbte Renate nicht als zulässige „Meinungsäußerung“, sondern als unzulässige „Tatsachenbehauptung“. Grund hierfür sei der Zusatz „bekennend“. Der mache aus einer eigentlich zulässigen Meinungsäußerung eine unzulässige, weil unbelegte, „Tatsachenbehauptung“, so Renate Gawinski. Die belegte Tatsache, dass Sawsan Chebli ihre „Wut und ihren Hass auf Juden“ selbst in einem Interview beim regime-nahen Medium @tonline so im Wortlaut bekannte, wollte die Richterin nicht gelten lassen. Auch die vielfachen Bezeichnungen der Israelis als „Nazis“ durch Sawsan Chebli täten hier nichts zur Sache. Überhaupt seien alle Belege für den Antisemitismus, zu dem Chebli sich immer wieder bekannte und den ich auf der Website https://antisemitin-sawsan-chebli.de/ zusammentrug, unbeachtlich.
Die Richterin drängte schließlich auf meine Annahme eines Vergleichsvorschlages von Cheblis Anwalt. Mit dem bot er den Verzicht von Sawsan Chebli auf ihr verlangtes Schmerzensgeld und Erstattung aller ihrer anwaltlichen Kosten an – so ich denn den unerwünschten Tweet und die Website löschte. Meine Antwort auf diese Obszönität war so eindeutig wie der Antisemitismus von Sawsan Chebli. Nun warte ich also auf das schriftliche Urteil der roten Richterin, um dagegen in Berufung zu gehen. Das Berliner Kammergericht hat dann die Arbeit von Landrichterin Gawinski zu prüfen.
Interessant an der Personalie Gawinski sind zwei weitere Punkte: Ihre Kammer 19 A des Berliner Landgerichts ist für Presseangelegenheiten wie die hier vorliegende eigentlich nicht zuständig. Weshalb die Kammer dennoch das Verfahren führte, ist unklar. Zufällig allerdings ist die rot gefärbte Renate als Landrichterin dieser Kammer die Nachbesetzung einer prominenten Abgängerin von der Richterbank: der derzeitigen Untersuchungsgefangenen und früheren „@AfD“-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann. Der wird bekanntlich zur Zeit in großer Inszenierung der politische Prozess als angebliche „Rollatorputschistin“ gemacht. Zufälle gibt’s immer wieder in "unserer Demokratie", die kann man kaum glauben.
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