Von: Paul Brandenburg [email protected]
Betreff: Az 171 Js 79122: Aufforderung zur Abgabe einer Presseerklärung
Datum: 23. März 2025 um 12:24:16 MEZ
An: [email protected], [email protected]
Aufforderung zur Abgabe einer Presseerklärung: Einstellung der „Kriegswaffen“-Ermittlungen gegen Paul Brandenburg
Am 11. November 2024 hat Staatsanwalt Hartmann im Namen Ihrer Generalstaatsanwaltschaft Berlin sämtliche Vorwürfe angeblicher „Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz“ gegen mich fallen gelassen. Die diesbezüglichen Ermittlungen wurden gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung „teileingestellt“. Damit wird konkludent eingeräumt, dass diese Anschuldigungen gegen mich jeder Grundlage entbehrten.
Um die Ermittlungen nicht vollständig einstellen zu müssen, führen Sie diese nun unter demselben Aktenzeichen fort – allerdings aufgrund eines völlig neuen, mit den „Kriegswaffen“-Anschuldigungen nicht zusammenhängenden und ebenfalls unzutreffenden Vorwurfs einer angeblich von mir „versuchten Körperverletzung“ mittels eines Faustschlags.
Anders als den Beginn Ihrer Ermittlungen im Zusammenhang mit den Kriegswaffen haben Sie deren Einstellung nicht medienöffentlich bekannt gemacht. Damals veröffentlichte unter anderem die „Welt“ umfangreiche Details aus den „Durchsuchungs- und Einsatzprotokollen“ des Überfalls der von Ihnen beauftragten Sondereinsatzkommandos der Berliner Polizei auf meine Familie und mich. Aufgrund Ihrer damaligen „Pressearbeit“ und Ihrer heutigen Unterlassung einer Richtigstellung verbreiten Medien bis heute die Falschbehauptung, Ihr „Kriegswaffen“-Vorwurf gegen mich bestehe fort.
Ich fordere Sie auf, durch Abgabe einer geeigneten Presseerklärung und Nutzung aller Ihnen zur Verfügung stehenden Medienkontakte auf eine Richtigstellung hinzuwirken.
Paul Brandenburg
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Dr. Paul Brandenburg
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