Die „schlimmsten“ Stellen des „Verfassungsschutz“-Gutachtens gegen die AfD

Der „Verfassungsschutz“ @BfV_Bund „begründe“ seine Behauptung einer „gesicherten Rechtsextremität“ der @AfD laut @berlinerzeitung mit folgenden Kernpunkten:

– „(AfD-)Funktionäre diffamierten „fortwährend pauschal“ Vertreter anderer Parteien und machten diese etwa als „Gemeinschaft von Politgangstern“ (…) verächtlich.“

– @Alice_Weidel stelle einen unzulässigen Zusammenhang zwischen Migration und Gewalt her, wenn sie sagt: „Natürlich ist das bei uns möglich, weil dadurch die Parallelgesellschaften gefördert wurden, wenn sie einfach zu … einen zu großen Influx haben von Menschen aus einem kulturfremden Kontext, aus gewaltbereiten Kulturen, so Messerkriminalität zum Beispiel.“. Der Verfassungsschutz ordne diese Aussage der Kategorie „ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen und Positionen“ 

– Ein weiteres Weidel-Interview aus dem Jahr 2023 wird in der Kategorie „Islamfeindlichkeit“ aufgeführt. Darin äußert sich die Politikerin zu Migration: Deutschland habe sich mit dem Zuzug von „kulturfremden Leuten“ ein „massives gesellschaftspolitisches Problem“ geschaffen, „was entgegen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist“.

– Dem Co-Parteichef @Tino_Chrupalla wird unter anderem vorgeworfen, bei einer Kundgebung in Nürnberg im April 2023 die CDU-Politiker @_FriedrichMerz und Norbert Röttgen sowie die damalige Außenministerin Annalena @ABaerbock (Grüne) als „Vasallen Amerikas“ verunglimpft zu haben.

– Der AfD-Bundestagsabgeordnete und damalige Vorsitzende der Jugendorganisation Junge Alternative, Hannes Gnauck, wird in dem Gutachten zitiert. „Wir müssen auch wieder entscheiden dürfen, wer überhaupt zu diesem Volk gehört und wer nicht“, sagte (er) demnach bei der Wahlkampfveranstaltung (…) Gnauck soll bei einer anderen Rede von „Bevölkerungsaustausch“ gesprochen haben.

Mein Fazit:
Ich mache mir alle zitierten AfD-Aussagen vollumfänglich im hier wiedergegebenen Wortlaut zu eigen. Sie beschreiben offenkundige Tatsachen. Sie sind weder Ausdruck einer politisch „rechten“ noch „linken“ Ideologie, sondern eine Zustandsbeschreibung.

Der Versuch der Kriminalisierung solcher Tatsachenbeschreibungen beweist: Der „Verfassungsschutz“ muss abgeschafft werden. Er ist ein Kriegsinstrument des Totalitarismus. Dessen herrschendes Regime der Parteienkorruption muss vernichtet und seine Funktionäre müssen strafrechtlich verfolgt werden.

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