Hinweis zum Thema #Patientenverfügung in eigener Sache
Die Ausweitung staatlicher Übergriffe mittels „Digitaler Patientenakte“ oder „Digitale Impfpässe“ sind praktisch sicher. Gleiches gilt hinsichtlich der „Organspende“ und der Versuche des Regimes, hier eine „Widerspruchslösung“ einzuführen. In all diesen Fällen gehört eine Patientenverfügung zu den wichtigsten Mitteln der Selbstverteidigung.
Als Gründer von „DIPAT Die Patientenverfügung“ war ich 2015 Erfinder des Prinzips der digitalen Patientenverfügung. Als Notarzt und Intensivmediziner erlebte ich, dass zu wenige Menschen wirksame Patientenverfügungen besaßen, und wollte dies durch internet-basierte Erstellung & Hinterlegung ändern. In einer möglichen „Zentralisierung“ der hierbei erhobenen Daten auch in „digitalen Akten“ sah ich -damals- vor allem einen möglichen Vorteil für Patienten. Heute ist das anders.
Nach den Erfahrungen des „Impf“-Betruges und der „Pandemie“-Lüge lehne ich heute jegliche Datensammlung außerhalb der alleinigen Kontrolle des Patienten und insbesondere durch staatliche oder quasi-staatliche Stellen ab. Trotzdem meine ich: Die Erstellung einer Patientenverfügung durch einen vertrauenswürdigen(!) Dienstleister im Internet bleibt eine gute Lösungsmöglichkeit – sofern dieser sicherstellt, dass die gespeicherten Daten ausschließlich in der Weise verwendet werden, wie der Patient es wünscht, und sie insbesondere und auch nicht in „anonymisierter“ Form an Dritte weitergibt. Die entscheidende Frage dabei ist naturgemäß, welchem Anbieter man sein Vertrauen schenken kann. Mein allgemeines Vertrauen in die Integrität jeder Form „medizinischer Dienstleister“, egal ob Ärzte, Krankenkassen oder Forscher, ist bei null. Aus eigener Erfahrung muss ich heute jedem Patienten zu grundsätzlichem Misstrauen gegenüber allen medizinischen Personen und Organisationen raten.
Unabhängig von der Antwort auf die schwierige Frage, welchen Ratgebern und Helfern man sein Vertrauen schenken kann, empfehle ich jedermann folgende Selbstermächtigung:
- der „digitalen Patientenakte“ und allen zugehörigen Komponenten zu widersprechen
- seine Entscheidung zur „Organspende“ und auch
- zum Empfang jeglicher „Impfungen“ in einer Patientenverfügung festzuhalten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Patientenverfügung im Bedarfsfall sofort bei den behandelnden Ärzten vorliegt.
Dies kann man auch vollständig analog durch eine Patientenverfügung in Papierform erreichen, die man in keiner Form digital speichert. Unverzichtbar bleibt, dass diese Verfügung medizinisch umfassend und präzise ist und regelmäßig aktualisiert wird.