Pressemitteilung

Generalstaatsanwaltschaft lässt „Kriegswaffen“-Vorwürfe gegen Paul Brandenburg fallen

Das Ermittlungsverfahren gegen Regierungskritiker Paul Brandenburg wegen Verstoßes gegen das „Kriegswaffenkontrollgesetz“ wurde eingestellt. Brandenburg wurde aufgrund eines „anonymen Hinweises“ vorgeworfen, „illegale Schießtrainings“ durchgeführt und unerlaubt „Kriegswaffen“ besessen zu haben. Medien hatten die Falschbeschuldigungen gegen ihn immer wieder weiterverbreitet. Nach über zweieinhalb Jahren lässt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit Schreiben vom 4.12.2024 nun alle entsprechenden Anschuldigungen mangels Beweisen fallen (Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung).

Aus den Akten geht hervor, dass Generalstaatsanwältin Margarete Koppers persönlich für die jahrelange Verfolgung des Regierungskritikers verantwortlich ist (1). Die Aufzeichnungen der Behörde wecken den Verdacht, dass Koppers bei ihrem Vorgehen möglicherweise immer wieder selbst Straftaten beging, anwies (2) oder diese zumindest deckte; unter anderem den Racheakt eines Ex-Mitarbeiters an Brandenburg, mit dessen Falschbeschuldigung sie ihr eigenes Handeln zu rechtfertigen sucht. Die Kriminalpolizei Berlin (LKA) hielt gegenüber der Staatsanwaltschaft bereits im August 2023 schriftlich fest, dass von der Unschuld Paul Brandenburgs und einer Falschbeschuldigung ausgegangen werden müsse. Das LKA meinte auch, dass die Identität und das Motiv des Verantwortlichen für diese Beschuldigung nahe lägen: Christian Hostettler (Foto), ein Ex-Mitarbeiter Brandenburgs, belaste diesen vermutlich aus Rache.

Vermutlicher Täter: Ex-Mitarbeiter Christian Hostettler

Webdesigner Hostettler wollte demnach Rache nehmen an Paul Brandenburg für seinen Rauswurf. Das LKA wörtlich: Es sei ‚unwahrscheinlich, dass (Paul Brandenburg) im Besitz einer Schusswaffe war, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt‘. Die Polizei hatte zuvor alle beschlagnahmten Telefone und Computer durchsucht und Brandenburg sowie seine Familie und Freunde observiert. Zu den Falschbeschuldigungen zog die Kriminalpolizei das Fazit: „Die hohe Übereinstimmung zwischen dem anonymen Hinweis und den Angaben des HOSTETTLER, der zeitliche Zusammenhang zwischen dessen Anzeigenerstattung wegen Verleumdung (13.4.2022) und den anonymen Hinweisschreiben (14.4.2022) sowie das Thematisieren der falschen Angaben im Impressum des Beschuldigten (…) in dem anonymen Hinweisschreiben, seiner Zeugenvernehmung und E-Mails des Beschuldigten (13. und 14.2.2022) lassen vermuten, dass es sich bei dem HOSTETTLER um den Verfasser des anonymen Hinweises handeln könnte.“. Das anonyme „Hinweisschreiben“, die Kündigungs-Mail Brandenburgs sowie die fast zeitgleich zur Falschbeschuldigung versandte „Unterlassungsforderung“ von Hostettler an Paul Brandenburg sind als Abbildungen 1 bis 3 wiedergegeben.

Warum Generalstaatsanwältin Koppers das Verfahren gegen Regierungskritiker Brandenburg trotz ihrer eigenen Ermittlungsergebnisse immer weiter in die Länge zog, begründete die Behörde nicht. Deren Vorgehen war denn auch von Beginn an auffällig. Am 23.5.2022 ließ sie durch ein Sondereinsatzkommando der Polizei zeitgleich die Wohnungen Paul Brandenburgs sowie zwei weitere Wohnungen seiner Familie erstürmen und ein Büro seines Unternehmens in Leipzig durchsuchen. Dabei beschlagnahmte die Polizei Brandenburgs ausnahmslos legale Jagd- und Sportwaffen, Mobiltelefone und Computer. In den Folgetagen wurden nahezu alle Details dieser Einsätze an staatsnahe Medien durchgestochen. Als Täter in Frage kommen ausschließlich Beamte des Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Berlin. Entsprechende Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden verschleppen die Staatsanwaltschaft bis heute. Einzig der Berliner Datenschutzbeauftragte teilte im Laufe der zweieinhalb Jahre bisher mit, den bei ihm hierzu eingereichten Hinweisen nachzugehen. Die Staatsanwaltschaft selbst teilte lediglich mit, „keinerlei Aufzeichnungen“ über ihre möglichen Medienkontakte zum Fall gemacht zu haben.

Staatsanwaltschaft setzt Verfolgung mit neuen Falschvorwürfen fort

Gegen Christian Hostettler erstattete Brandenburg bereits im April 2022 Strafanzeige. Auch diese verschleppt die Staatsanwaltschaft bis heute. Der Schweizer Staatsbürger lebte zur Tatzeit in Dresden und ist heute für das in seinem Heimatland ansässige Unternehmen Kontrafunk AG tätig, einen Wettbewerber des von ihm mutmaßlich Geschädigten. Nach der erfolgten Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen prüft Paul Brandenburg, welche Ersatzansprüche er gegen Christian Hostettler und die Berliner Behörden geltend machen kann. Die bisherige Schadenhöhe beträgt über 30.000 Euro. Angesichts der Gleichschaltung der Justiz mit der Regierungspolitik und der weitgehenden Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland schätzt er die Erfolgsaussichten jedoch als gering ein.

Als Indiz hierfür wertet Brandenburg auch die Tatsache, dass die Aufgabe der „Kriegswaffen“-Vorwürfe gegen ihn lediglich eine „Teileinstellung“ der Gesamtermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft darstellt. Die Behörde hatte kürzlich nämlich neue Ermittlungen anlässlich einer Strafanzeige aus dem Jahr 2023 wegen angeblich „versuchter Körperverletzung“ mit dem „Kriegswaffen“-Verfahren aus 2022 „verbunden“, wie es im Behördendeutsch heißt. Inhaltliche Verbindungen zwischen den beiden Anschuldigungen bestanden indes nie. Der Kern des neuen Vorwurfs gegen Brandenburg ist die Behauptung eines Jörn R., Paul Brandenburg habe ihn in einem vollbesetzten Linienflugzeug vor aller Augen versucht, mit einem Faustschlag im Gesicht zu treffen. Obwohl die hierfür als Zeugin benannte Lebenspartnerin des angeblich Angegriffenen in dem fraglichen Moment direkt neben ihm saß, kann sie sich an keinerlei Form eines körperlichen Angriffs erinnern. Gleiches gilt für ausnahmslos alle anderen Insassen des Flugzeuges. Trotz dieser Tatsache und des ausdrücklichen Hinweises von Jörn R., er sei als „Journalist“ insbesondere mit „Querdenkern“ befasst, zieht die Generalstaatsanwaltschaft Berlin auch hier ihre zugehörigen Ermittlungen immer weiter in die Länge.

Abbildung 1: Anonymes Belastungsschreiben („Hinweisschreiben„) vom 14.4.2022

Abbildung 2: Rauswurf-Email Brandenburgs vom 10.4.2022

Abbildung 3: „Unterlassungsforderung“ Christian Hostettlers vom 13.4.2022

  1. Dazu: https://paulbrandenburg.com/berlins-generalstaatsanwaeltin-koppers-verbrecherin-marionette-beides
  2. Dazu: https://paulbrandenburg.com/staatsschutz-berlin-bewusst-mit-strauchelnden-beamten-besetzt/

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