Selbstverteidigung/Lifehacks

Selbstverteidigung

Kant trifft auf KI-Überwachung: Wie der Digitale Medien-Staatsvertrag und KIVI das Netz vorab scannen. 7 Handgriffe für digitale Selbstverteidigung!

Kant trifft KI: Wie der Digitale Medien-Staatsvertrag und KIVI das Netz vorab scannen – und 7 Handgriffe für digitale Selbstverteidigung.

Kant trifft auf KI-Überwachung: Wie der Digitale Medien-Staatsvertrag und KIVI das Netz vorab scannen. 7 Handgriffe für digitale Selbstverteidigung!

Digitale Selbstverteidigung / Kapitel 8

Selbstverteidigung

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“

Immanuel Kant

Kant schrieb diesen Satz 1784, in einer Zeit, in der die Zensur noch selbstverständlich war. 242 Jahre später wollen die Länder den Medienanstalten erlauben, Text, Bild, Ton und Video im Netz maschinell auf mögliche Verstöße abzugleichen, auch schon bevor ein Verstoß festgestellt ist. Und seit Juli gilt das EU-Verbreitungsverbot für RT-Inhalte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für Privatleute. Was wirklich im Entwurf steht, wo die Linie zwischen Lesen und Verbreiten verläuft, und sieben Handgriffe, mit denen du dir dein Urteil wieder selbst bildest, in 15 Minuten am Tag.

Kapitel 8 der Reihe „Digitale Selbstverteidigung“

Worum es geht Du erfährst, was die Länder im Digitale Medien-Staatsvertrag planen, warum ein gestrichenes Wort in einer Überschrift mehr verändern kann als ein neuer Paragraf, und welche Behauptung aus unserer eigenen Szene dazu gerade falsch ist. Am Beispiel RT siehst du, wo seit dem 2. Juli 2026 die Linie zwischen Lesen und Verbreiten verläuft. Und du bekommst sieben Handgriffe, mit denen du zuerst liest, statt nur noch gelesen zu werden.

Stell dir vor, dein Feed hätte einen zweiten Leser.

Einen, der nicht müde wird, nicht scrollt und nichts überspringt. Er liest jedes öffentliche Video, jeden Podcast, jedes Bild und jeden Beitrag, und zwar nicht, weil ihn etwas interessiert, sondern weil er nach etwas sucht. Wenn er etwas findet, legt er es einem Menschen auf den Tisch, und der entscheidet, ob daraus ein Verfahren wird.

Diesen Leser gibt es schon. Er heißt KIVI, wurde im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW entwickelt und wird von allen 14 Landesmedienanstalten genutzt. Bis Anfang 2025 hat er nach Angaben der Medienanstalt mehr als 40.000 Treffer geliefert, aus denen über 8.600 Verfahren wurden. Seit 2025 wird er zusätzlich auf Englisch und Arabisch ausgeweitet.

Neu ist etwas anderes. Die Länder wollen diesem Leser jetzt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage geben, die Plattformen verpflichten, ihm auf Anforderung die Tür aufzuhalten, und die Überschrift des Paragrafen ändern, der regelt, wann die Aufsicht eingreifen darf. Das Interessante daran ist nicht die Technik, sondern die Reihenfolge.

Was im Entwurf steht

Zunächst das, was heute gilt. Der Medienstaatsvertrag regelt in § 109, was eine Landesmedienanstalt tun darf, wenn ein Angebot gegen die Regeln verstößt. Der entscheidende Satz ist unscheinbar:

§ 109 Abs. 1 Satz 1 und 2 MStV · geltende Fassung · Überschrift: „Maßnahmen bei Rechtsverstößen“

„Stellt die zuständige Landesmedienanstalt einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Staatsvertrages […] fest, trifft sie die erforderlichen Maßnahmen. Maßnahmen sind insbesondere Beanstandung, Untersagung, Sperrung, Rücknahme und Widerruf.“

Die Reihenfolge ist klar: erst feststellen, dann handeln. Dazu gehört die Sperrung, und nach Absatz 3 kann sie sich sogar gegen Dritte richten, wenn der Anbieter selbst nicht greifbar ist.

Im Entwurf des neuen Digitale Medien-Staatsvertrags, einem Arbeitsstand von rund 180 Seiten, der mehreren Redaktionen vorliegt, soll ein neuer § 109a hinzukommen:

§ 109a · Entwurf · zitiert nach Berichterstattung vom 28.09.2026

„Die Landesmedienanstalten dürfen zur Ermittlung von Rechtsverstößen (…) technische Mittel einsetzen, die Text-, Bild-, Audio- und Bewegtbildinhalte aus Rundfunk und Telemedien automatisiert auf mögliche Verstöße abgleichen.“

Anbieter von Online-Plattformen sollen den Medienanstalten dafür auf Anforderung „geeignete Schnittstellen“ zur Verfügung stellen, soweit ihnen das technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.

Und § 109 selbst soll eine neue Überschrift bekommen, nur noch „Maßnahmen“. Die Begründung sagt ausdrücklich, warum:

Begründung zu § 109 · Entwurf · zitiert nach Berichterstattung vom 28.09.2026

„Durch die Streichung ‚bei Rechtsverstößen‘ wird klargestellt, dass die Befugnisse nicht auf bereits festgestellte Rechtsverstöße beschränkt sind, sondern auch präventive und aufklärende Maßnahmen umfassen.“

Heute gilt: erst feststellen, dann handeln. Der Entwurf öffnet die Tür zu: handeln, um festzustellen.

Der Satz, um den es in diesem Kapitel geht

Warum zwei gestrichene Wörter so viel wiegen

Juristen lesen Überschriften nicht als Dekoration. Überschrift und Begründung zusammen sagen, wie ein Paragraf gemeint ist. Und die Begründung sagt es ohne Umschweife: Die Befugnisse sollen nicht mehr auf festgestellte Verstöße beschränkt sein.

Setz die drei Teile nebeneinander, dann siehst du das Muster:

Teil 1 · Die Augen

Maschinelles Abgleichen

Text, Bild, Ton, Video, automatisiert, auf mögliche Verstöße. Das Wort „möglich“ steht im Entwurf. Die Maschine sucht Verdacht, keine Beweise.

Teil 2 · Die Tür

Schnittstellen der Plattformen

Bisher schaut KIVI von außen auf öffentliche Seiten, und Meta hat den Einsatz auf Facebook und Instagram laut Bundeszentrale für politische Bildung nicht zugelassen. Eine Schnittstellenpflicht würde genau diese Lücke schließen.

Teil 3 · Der Zeitpunkt

„Maßnahmen“ statt „Maßnahmen bei Rechtsverstößen“

Präventiv und aufklärend, also bevor ein Verstoß festgestellt ist. Was das in der Praxis heißt, sagt der bekannte Auszug nicht. Genau das ist das Problem.

Einzeln lässt sich jeder Teil verteidigen. Niemand will, dass Kinderpornografie oder Terrorpropaganda frei herumstehen, und dafür ist KIVI ursprünglich gebaut worden. Zusammen ergeben die drei Teile aber etwas anderes: eine Aufsicht, die flächendeckend mitliest, sich den Zugang selbst anfordern kann und schon vor dem Verstoß tätig werden darf. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter und der Deutsche Journalisten-Verband haben nach Berichten bereits vor Problemen bei Transparenz und Pressefreiheit gewarnt. Das sind keine Randstimmen.

Was die Maschine kann und was nicht

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat KIVI schon 2022 nüchtern beschrieben: Sehr zuverlässig ist das Werkzeug bei Pornografie und verfassungswidrigen Symbolen wie Hakenkreuzen. Schwach ist es genau dort, wo es politisch wird, bei Äußerungsdelikten, Ironie, Satire und historischem Kontext. Ein Mensch prüft jeden Treffer, bevor etwas passiert.

Halt das fest, denn es ist die wichtigste Zeile dieses Kapitels: Die Maschine versteht Zusammenhänge am schlechtesten, und zwar genau dort, wo es um Meinungen geht. Wer ironisch zitiert, einen Fake zur Warnung weiterleitet oder ein Symbol aus einer historischen Aufnahme zeigt, erzeugt womöglich denselben Treffer wie jemand, der es ernst meint.

Faktencheck · aus unserer eigenen Szene

Behauptung
„Das Zensurgesetz ist beschlossen. Ab jetzt wird alles gelöscht, was der Regierung nicht passt.“
Beleg
Es gibt einen Entwurf, keinen Beschluss. Die Rundfunkkommission der Länder hat am 16. September 2026 entschieden, den Entwurf in die Anhörung zu geben. Der Text soll laut Berichten erst im Oktober oder November offiziell veröffentlicht werden. Danach müssen die Regierungschefs unterschreiben und alle 16 Landtage zustimmen. Gelöscht wird auch nach dem Entwurf nicht automatisch: Die Technik soll Verstöße ermitteln, die Maßnahmen bleiben Entscheidungen der Medienanstalt, gegen die man klagen kann.
Einordnung
Die Sorge ist berechtigt, die Übertreibung schadet ihr. „Zensur“ meint im Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1 Satz 3) nach ständiger Rechtsprechung die Vorzensur, also eine Prüfung vor der Veröffentlichung. Das plant niemand. Die ernste Frage ist eine andere: Was sind „präventive Maßnahmen“ gegen bereits veröffentlichte Inhalte, bevor ein Verstoß feststeht? Wer diese Frage stellt, wird ernst genommen. Wer „Zensurgesetz beschlossen!“ weiterleitet, liefert der Gegenseite den Beweis, dass man Kritiker nicht ernst nehmen muss.

Wenn etwas verschwindet, zählt, wie viele Wege du zum Original hast

Rechtlich ist der Entwurf keine Vorzensur, das hat der Faktencheck oben gezeigt. Für dich als Leser kann das Ergebnis trotzdem ähnlich aussehen: Ein Beitrag, ein Video, ein Kanal ist in Deutschland nicht mehr abrufbar, und zwar womöglich schon, bevor ein Verstoß festgestellt ist. Weg ist dann selten die Information selbst. Weg ist der eine Weg, auf dem sie dich erreicht hat.

Und hier liegt die eigentliche Schieflage. Die Behörde baut sich eine Maschine, die alles liest, rund um die Uhr, in drei Sprachen, mit Zugang über Schnittstellen. Du dagegen siehst, was dir ein Algorithmus vorsortiert, und bekommst Screenshots ohne Quelle. Die Maschine hat ein Lagezentrum. Du hast einen Feed. Wer nur einen Weg zur Information hat, verliert ihn mit der ersten Sperre. Wer fünf hat, merkt die Sperre, liest trotzdem das Original und kann selbst urteilen.

Ein echter Fall: RT DE, Februar 2022

Wie so eine Maßnahme aussieht, lässt sich an einem Fall zeigen, der vollständig dokumentiert ist. Wie man zu RT steht, spielt dafür keine Rolle. Es geht nur darum, wer was wann wusste.

17.12.2021
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg leitet ein Verfahren gegen das Fernsehprogramm RT DE ein.
02.02.2022
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) untersagt Veranstaltung und Verbreitung von RT DE in Deutschland: Livestream, App, Satellit. Begründung laut eigener Pressemitteilung: Es fehlt die rundfunkrechtliche Zulassung.
03.02.2022
Russland reagiert am nächsten Tag und schließt die Moskauer Vertretung der Deutschen Welle und entzieht ihr die Sendeerlaubnis.
17.03.2022
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt die Untersagung: Wer in Deutschland Rundfunk veranstaltet, braucht eine Zulassung, egal auf welchem Verbreitungsweg.

Jetzt die Frage, um die es geht: Was hast du damals gehört? Die meisten haben eine von zwei Zusammenfassungen bekommen: „Zensur, der Staat schaltet einen unbequemen Sender ab“ oder „Propagandasender endlich abgeschaltet“. Beide sind Deutungen. Wer drei Originale in der Hand hatte, die Pressemitteilung der Medienanstalten, die Reaktion aus Moskau und das Urteil, wusste in drei Minuten etwas, das in der Debatte fast unterging: Die Begründung war eine fehlende Lizenz, kein Inhalt. Darüber kann man streiten. Aber man streitet dann über das Richtige.

Und nun übertrag das auf den Entwurf. Heute steht die Begründung einer Maßnahme am Ende eines Verfahrens. Wenn Maßnahmen künftig auch „präventiv und aufklärend“ möglich sein sollen, wird die Begründung wichtiger, nicht unwichtiger. Nur wer sie im Original liest, kann beurteilen, ob da ein Verstoß verhindert oder eine Meinung verdrängt wird.

Fünf Werkzeuge in X, die dir kein anderer Kanal so bündelt

1 · Listen

Die Quelle spricht selbst

Medienanstalten, Gerichte, Landtage und Staatskanzleien veröffentlichen ihre Entscheidungen selbst. Eine Sperre gegen einen Anbieter trifft nicht das Konto der Stelle, die sie verhängt hat. In deiner Liste „Primärquellen“ liest du die Begründung und nicht den Bericht über die Begründung.

2 · Sichtbare Sperren

Nichts verschwindet lautlos

Hält X einen Beitrag oder ein Konto in einem Land zurück, blendet es dort in der Regel einen Hinweis ein, statt ihn kommentarlos zu löschen. Die zugrunde liegenden Anordnungen veröffentlicht X, wo es erlaubt ist, in der öffentlichen Lumen-Datenbank. Du weißt also, dass etwas gesperrt wurde und auf wessen Verlangen.

3 · Suche

Der Wortlaut überlebt

Ein gelöschter Beitrag lebt oft in Zitaten, Antworten und Berichten weiter. Mit "exakter Wortlaut", dem Reiter „Neueste“ und since: findest du ihn in dreißig Sekunden und siehst, wer ihn zuerst gebracht hat.

4 · International

Die Welt redet weiter

Eine Maßnahme in Deutschland gilt in Deutschland. Agenturen, Korrespondenten und Behörden anderer Länder berichten weiter über denselben Vorgang, mit einem Tipp auf „Übersetzen“ auf Deutsch. Eine Liste „International“ zeigt dir, wie anders dieselbe Meldung anderswo gewichtet wird.

5 · Community Notes

Die Gegenrede steht daneben

Unter strittigen Beiträgen können Nutzer aus verschiedenen Lagern eine Notiz anbringen, sichtbar für alle. Eine Studie der University of Washington (PNAS, 2025) fand: Beiträge mit Note werden im Schnitt 46 % seltener geteilt. Hier korrigiert kein Amt, sondern die Öffentlichkeit, und du siehst beides.

Keines dieser Werkzeuge ist geheim, und keines kostet etwas. Aber ab Werk arbeiten sie nicht zusammen, und die meisten Nutzer kennen höchstens zwei davon. Die Plattform liefert dir einen Fernseher. Den Regieraum musst du dir einrichten. Gegen den Entwurf kannst du im Moment wenig tun, außer ihn im Original zu lesen, wenn er erscheint. Gegen die Schieflage kannst du heute Abend etwas tun, und zwar nicht mit Empörung, sondern mit Handwerk.

Drei Sätze für die nächsten Monate

1. Wer zuerst liest, muss nicht glauben. Das Original schlägt jede Weiterleitung, auch die, die dir recht gibt.

2. Was du öffentlich teilst, liest womöglich eine Maschine mit. Und sie versteht Ironie am schlechtesten.

3. Empörung kostet Zeit, Klarheit spart sie. Fünfzehn Minuten Lagebild bringen dir mehr als zwei Stunden Aufregung.

Sieben Handgriffe: dein 15-Minuten-Lagezentrum

Alles hier funktioniert mit einem kostenlosen X-Konto, auf Wunsch ohne Klarnamen. So machst du aus den fünf Werkzeugen eine Routine, die jeden Morgen fünfzehn Minuten dauert. Telegram bleibt dein Wohnzimmer. X wird dein Lagezentrum.

Das 15-Minuten-Lagezentrum

Vier Listen · eine Prüfung in 90 Sekunden · 15 Minuten am Tag

1

Bau dir eine Liste „Primärquellen“, und zwar heute

Profilbild → Listen → Plus-Symbol → Name „Primärquellen“ → privat. Hinein kommen 8 bis 15 Stellen, die selbst veröffentlichen: Staatskanzleien, dein Landtag, die Medienanstalten, Gerichte, Statistikämter, Agenturen. Keine Kommentatoren. Wenn der Staatsvertragsentwurf erscheint, siehst du ihn dort zuerst, und nicht als Screenshot drei Tage später.

2

Heft die Liste an und öffne X nur noch darüber

Listen öffnen, Stecknadel antippen, fertig: Die Liste steht als Tab neben „Folgend“. Ab jetzt ist sie deine Tür. Der Tab „Für dich“ ist nicht für dich, er ist für deine Verweildauer.

3

Eine zweite Liste „Einordnung“, bewusst aus verschiedenen Richtungen

Fünf bis acht Stimmen, darunter mindestens eine, die du für falsch hältst. Zum Staatsvertrag heißt das: Juristen, Journalistenverbände, Kritiker und Befürworter. Wer nur Zustimmung liest, merkt nicht, wann er sich irrt.

4

Eine gespeicherte Suche als Frühwarnsystem

Such nach "Medien-Staatsvertrag" -filter:replies und stell auf „Neueste“. Die Anführungszeichen erzwingen die exakte Wortfolge, der Zusatz blendet Antworten aus. Speichern, einmal täglich anschauen, fertig. Wer eine bestimmte Stelle beobachten will, ergänzt from: und das geprüfte Handle.

5

Der 90-Sekunden-Check, bevor du irgendetwas teilst

Handle Zeichen für Zeichen lesen. Im Profil „Beigetreten …“ antippen („Über dieses Konto“: Alter, Namenswechsel, Land). Das Original suchen. Bild per Rückwärtssuche prüfen. Und die wichtigste Regel: Prüf vor allem das, was auffällig gut zu dem passt, was du ohnehin glaubst.

6

Merken statt teilen, wenn du dir nicht sicher bist

Das Lesezeichen ist privat, ein Repost ist öffentlich und damit Material für jeden Mitleser. Das gilt besonders für Ironie, Warnungen vor Fakes und historische Bilder, also genau das, was eine Maschine am leichtesten missversteht. Ein Lesezeichen kostet dich nichts, eine voreilige Weitergabe womöglich deine Glaubwürdigkeit.

7

Timer auf 15 Minuten, bevor du die App öffnest

2–8 Minuten Primärquellen, 8–12 Einordnung, 12–14 eine Suche, dann Lesezeichen und Schluss. Klingelt der Timer, ist Schluss, auch mitten im Satz. Themen wie dieser Staatsvertrag sind dafür gebaut, dir den Abend zu nehmen. Nimm dir stattdessen jeden Morgen dein Lagebild und hör dann auf.

Mündig ist, wer selbst nachsieht

Die Geschichte von RT ist mit dem Urteil aus Berlin nicht zu Ende. Sie ist seitdem zu einer Frage geworden, die jeden betrifft, der einen Telegram-Kanal betreibt, Videos weiterleitet oder einfach wissen will, was die andere Seite sagt.

01.03.2022
Der Rat der EU verbietet mit der Verordnung (EU) 2022/350 EU-weit die Verbreitung von RT und Sputnik: Kabel, Satellit, Apps und Websites.
02.03.2022
Twitter, heute X, kündigt an, der Anordnung zu folgen, und hält die Konten von RT und Sputnik in der EU zurück. Wer sie aufruft, sieht einen Sperrhinweis statt der Beiträge.
27.07.2022
Das Gericht der EU weist die Klage von RT France ab (T-125/22). Der Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit sei angesichts des Krieges und der Kriegspropaganda verhältnismäßig.
02.07.2026
Der Europäische Gerichtshof entscheidet im Fall „Ickeroth“ (C-67/25). Drei Privatleute hatten 2023 auf einer frei zugänglichen, spendenfinanzierten Website Videos von RT DE verbreitet. Das Urteil: Das Verbot gilt für jeden, der Inhalte verbreitet, auch ohne Gewinnabsicht und auch nur gelegentlich.

Lies den letzten Eintrag zweimal. Bis zu diesem Sommer galt das Verbot als etwas, das Sender, Kabelnetzbetreiber und Plattformen betrifft. Seit dem 2. Juli 2026 verläuft die Linie nicht mehr zwischen Staat und Medien. Sie verläuft mitten durch die privaten Kanäle. Fachleute halten es für möglich, dass damit auch Betreiber von Telegram-Kanälen gemeint sein können. In Deutschland stellt das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18) Verstöße gegen EU-Sanktionen unter Strafe, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Ob ein einzelnes weitergeleitetes Video dafür reicht, hat noch kein Gericht entschieden.

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

Das ist der Satz, auf den sich alle berufen, und er hat einen Haken, den kaum jemand bemerkt: allgemein zugänglich. Was allgemein zugänglich ist, entscheiden Sperren, Sanktionen und künftig womöglich „präventive Maßnahmen“. Die Quelle, auf die du dich gestern noch berufen konntest, ist morgen vielleicht keine mehr. Dein Recht steht auf dem Papier, aber der Raum, in dem du es ausübst, wird kleiner.

Darauf gibt es zwei Antworten. Die erste ist Empörung: weiterleiten, was verboten ist, aus Trotz. Das fühlt sich mutig an und ist seit Juli ein strafrechtliches Risiko, das du für einen Sender eingehst, der sich nicht für dich interessiert. Die zweite Antwort ist älter und stärker. Sie steht über diesem Beitrag, geschrieben 1784 von Immanuel Kant.

Kant hat nicht verlangt, alles zu lesen, was verboten ist. Er hat verlangt, dass du dir dein Urteil nicht von anderen fertig liefern lässt, weder von der Behörde, die dich schützen will, noch vom Kanal, der dich aufregen will. Und dafür brauchst du das verbotene Video gar nicht. Du brauchst, was frei zugänglich bleibt, und davon gibt es mehr, als die meisten glauben:

  • Die Entscheidung selbst. Die Verordnung steht im Amtsblatt der EU, die Urteile mit vollständiger Begründung auf den Seiten des Gerichtshofs. Wer sie gelesen hat, streitet über Argumente und nicht über Gerüchte.
  • Den Sperrhinweis. Auf X verschwindet ein gesperrtes Konto nicht lautlos. Du siehst, dass es in deinem Land zurückgehalten wird, und in der Lumen-Datenbank oft auch, auf wessen Verlangen. Zu wissen, was man nicht sieht, und warum, ist der Anfang jeder Mündigkeit.
  • Die Welt außerhalb der EU. Nachrichtenagenturen, Korrespondenten und Regierungen anderer Länder berichten weiter darüber, was Moskau sagt und tut, im Wortlaut zitiert und mit einem Tipp übersetzt. Du liest die Positionen, ohne selbst zum Verbreiter zu werden.
  • Die Gegenrede daneben. Antworten, Zitate und Community Notes zeigen dir, wo eine Behauptung umstritten ist, und zwar sichtbar für alle.

Die Linie, die du kennen musst

Lesen ist dein Recht. Sich selbst zu informieren, verbietet die Verordnung nach gängiger Auslegung nicht. Sie richtet sich an die, die verbreiten.

Verbreiten ist seit dem 2. Juli 2026 ein Risiko, auch privat. Keine RT- oder Sputnik-Inhalte in deinen Kanal, auf deine Website, in deine Gruppe.

Verlinke die Begründung statt des Verbotenen. Das Urteil, die Verordnung, den Bericht einer Agentur. Damit bist du auf der sicheren Seite und argumentierst stärker. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Und jetzt das, worum es in diesem ganzen Kapitel eigentlich geht. Mündigkeit ist kein Zustand, den dir jemand verleiht, und keiner, den dir ein Staatsvertrag nehmen kann. Sie ist eine Gewohnheit: jeden Morgen selbst nachsehen, bevor andere für dich deuten. Wer diese Gewohnheit hat, braucht keine Angst vor der nächsten Sperre, keine Empörung und keinen verbotenen Link. Er weiß, was er weiß, woher er es weiß und was ihm fehlt. Das ist ein ruhiges, erwachsenes Gefühl, und es ist die beste Selbstverteidigung, die es gibt.

Was jetzt zu tun ist

Der Entwurf ist ein Entwurf. Wenn der Text im Oktober oder November veröffentlicht wird, lies § 109 und § 109a im Original, bevor du irgendeine Zusammenfassung glaubst, auch meine. Frühere Anhörungen zum Medienstaatsvertrag standen der Öffentlichkeit offen. Eine sachliche, belegte Stellungnahme wiegt dort mehr als tausend empörte Weiterleitungen.

Wenn du das nicht allein einrichten willst: Genau dafür gibt es unten drei Wege, vom Handbuch für Selbermacher bis zum Abend, an dem wir es gemeinsam bauen, bis es steht.

Und bis dahin gilt das, was in dieser Reihe immer gilt: Selbstverteidigung beginnt nicht beim Gesetzgeber, sondern bei der Frage, wer auswählt, was du siehst. Die Behörde baut sich ein Lagezentrum. Bau dir deins. Es dauert zwanzig Minuten Einrichtung und danach fünfzehn Minuten am Tag.

Bleib wachsam.

Mike the Pirate

Adviser & Trainer · Reihe „Digitale Selbstverteidigung“ · FCKTEU

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Die sieben Handgriffe sind die Kurzfassung. Das Handbuch ist die Langfassung: 81 Seiten, jeder Klickweg nachvollziehbar, mit nachgezeichneten Bildschirm-Schaubildern für jede einzelne Einstellung. Damit steht dein Lagezentrum auch dann noch, wenn die Aufregung um den nächsten Entwurf vorbei ist.

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Quellen & Prüfstand

  • § 109 MStV (geltende Fassung): Medienstaatsvertrag, u. a. über gesetze-bayern.de und die-medienanstalten.de, Überschrift „Maßnahmen bei Rechtsverstößen“.
  • Entwurf § 109a und Begründung zu § 109: zitiert nach Berichterstattung über den nicht veröffentlichten Arbeitsentwurf (u. a. NIUS, Apollo News, playstationinfo.de, jeweils 28.09.2026). Der amtliche Text lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Wortlaut deshalb bei Veröffentlichung abgleichen.
  • Verfahrensstand: Beschluss der Rundfunkkommission zur Anhörung vom 16.09.2026, geplante Veröffentlichung im Oktober/November 2026 durch das Vorsitzland Rheinland-Pfalz (Berichterstattung); Eckpunkte der Rundfunkkommission vom 22.10.2025 (rundfunkkommission.rlp.de); medientage.de, 17.09.2026.
  • KIVI: Landesanstalt für Medien NRW, Pressemitteilung „Für mehr Sicherheit im Netz“, 07.02.2025 (über 40.000 geprüfte Treffer, über 8.600 Verfahren, Ausweitung auf Englisch und Arabisch); Bundeszentrale für politische Bildung, „KI in der Medienaufsicht: Was leistet das Tool KIVI?“, 2022 (Erkennungsgüte, menschliche Prüfung, Meta-Plattformen ausgenommen).
  • Fall RT DE: die medienanstalten, Pressemitteilung „Senden ohne Rundfunklizenz – ZAK untersagt Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms ‚RT DE‘ in Deutschland“, 02.02.2022; mabb, „Verwaltungsgericht Berlin bestätigt mabb im Fall RT DE“, 18.03.2022 (Entscheidung vom 17.03.2022); Schließung der Moskauer DW-Vertretung durch Russland am 03.02.2022 (breite Berichterstattung).
  • EU-Sanktionen gegen RT/Sputnik: Verordnung (EU) 2022/350 des Rates vom 01.03.2022; EuG, Urteil vom 27.07.2022, T-125/22 (RT France/Rat); EuGH, Urteil vom 02.07.2026, C-67/25 (Ickeroth), Pressemitteilung curia.europa.eu Nr. 94/26; Einordnung blog.lehofer.at (Juli 2026), beck-aktuell (02.07.2026).
  • Sperre der RT- und Sputnik-Konten auf Twitter in der EU: TechCrunch, 03.03.2022; Georgetown Free Speech Project.
  • Strafrahmen: § 18 Abs. 1 Außenwirtschaftsgesetz.
  • Zitate: Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Immanuel Kant, „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“, Berlinische Monatsschrift, Dezember 1784.
  • Länderbezogene Sperren auf X: X Help Center „Understanding when content is withheld based on country“, X Transparency Center (Removal Requests), Lumen-Datenbank.
  • Community Notes: Saveski u. a., PNAS, 18.09.2025.
  • Kritik von FSM und DJV: nach Berichterstattung (playstationinfo.de, 28.09.2026).
  • Zensurbegriff: Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der Vorzensur.
  • Klickwege und Routine: Handbuch „Dein Feed, deine Regeln“, Kapitel 11–13, 20, 23–24 und 29, Stand 24.09.2026.
  • Bewusst nicht behauptet: welcher Teil des Staatsvertrags (Teil 1 oder 2) § 109a enthält (die Berichte sind uneinheitlich), ob sich neben der Überschrift auch der Wortlaut von § 109 Abs. 1 ändert (aus den bekannten Auszügen nicht erkennbar), und konkrete Handles von Behörden (vor dem Folgen jedes Konto selbst prüfen, siehe Handgriff 5).

Kapitel 8 der Reihe „Digitale Selbstverteidigung“ · Selbstverteidigung · Stand 28. September 2026 · Autor: Mike the Pirate

Dieser Beitrag enthält keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand der öffentlichen Berichterstattung über einen noch nicht amtlich veröffentlichten Entwurf vom 28. September 2026 wieder; Wortlaut und Inhalt können sich im Verfahren ändern. „X“ ist eine Marke der X Corp.; zwischen dem Autor und X Corp. besteht keine Verbindung. Alle genannten Marken und Produkte gehören ihren jeweiligen Inhabern. Funktionsbeschreibungen geben den Stand vom 24. September 2026 wieder; X ändert seine Oberfläche häufig.

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Mike the Pirate

Mike the Pirate

Privacy-Berater & Krypto Adviser

Mike ist Privacy-Berater und Krypto Adviser. Hat Unternehmen in 12 Ländern — darunter Deutschland, Schweiz, Singapur und die USA — zu Datenschutz und sensibler Infrastruktur beraten. Forscht und schreibt zu digital unsichtbarem selbstbestimmtem Leben. Gründer der Telegram-Community „Nackte Mark" mit über 4.000 aktiven Mitgliedern. Mike zeigt Dir, was er in drei Jahrzehnten gelernt hat — ohne akademisches Blabla.

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