September 2023: Ein Rückblick

September 2023: Ein Rückblick

Durch unermüdliche Arbeit hat die Bundesregierung seit der Wahl 2021 den Modernisierungsstau in unserem Land auflösen können. Dies attestierten Medienvertreter und Kunstschaffende in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Vertreter beider Berufsgruppen versicherten, auch in Zukunft “ihrer besonderen Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt” gerecht zu werden. Künftig werde es zu diesem Zweck mindestens zweimal jährlich Abstimmung mit der Regierung über künftige Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen geben.

Zehn Punkte hob die Erklärung als historische Reformen hervor:

  1. Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt der Gesellschaft wurde gestärkt durch die Überführung der „freien Berufe“ wie der Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten in öffentliche Anstellungsverhältnisse. Nach dem großen Erfolg der 2020 durchgeführten Kampagne „Privat impft mit“ wurde zuerst die Ärzteschaft modernisiert und das überalterte System der Selbstverwaltung mit der Regulierung durch die zuständigen Bundesministerien ersetzt. 2020 gelang es, mit dem Pilotprojekt sämtliche Ärzte (früher „Privatärzte“), die sich der Qualitätskontrolle durch die gesetzlichen Krankenkassen bis dahin entzogen hatten, trotz anfänglicher Widerstände von der Durchführung der regelmäßigen COVID-Impfungen auszuschließen. Die Ärztekammern erwiesen sich dabei, wie auch im Folgejahr, bei der Umsetzung der geschlechtergerechten Sprachmodernisierung als verlässliche Unterstützer der Reformprojekte. Die Neubenennung des „Berliner Ärzt:innen-Blatt“ gilt rückblickend als Meilenstein. Aufgrund dieser Leistungen blieben die Ärzt:innenkammern im neuen System erhalten; in Form weisungsgebundener Dienststellen des Ministeriums. Gleiches gilt für die Rechtsanwaltskammern.
  2. Über die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens wird bis heute zwar noch debattiert. So setzt sich der Koalitionspartner FDP im Rot-Grün-Gelben-Regierungsbündnis für eine erweiterte Opt-Out-Möglichkeit für Menschen mit einem Netto-Einkommen über 10.000 Euro monatlich ein. Einigkeit besteht mit den Partnern aber, dass das staatliche Grundeinkommen für jeden Bürger ab 16 Jahren kommt. Einstiegshöhe wird 900 Euro sein. Bis zum 60. Lebensjahr steigt es jährlich um 24 Euro.
  3. Aus Sicht der gemeinsamen Transformationsbeauftragten von Medienvertretern und Kunstschaffenden ist Überwindung ausbeuterischer Sexdienstleistungen ein besonderes Verdienst. In Folge konsequenter Schutzvorschriften (SexarbeiterInnenxEn-Schutzgesetz) sind die früheren Preise auf ein Niveau gestiegen, das legale Prostitution “endlich nicht mehr als Massenware” verfügbar macht. Das Angebot und die Nutzung illegaler Sexangebote sei nach Auskunft von Innenministerin Esken zwar noch immer eine Krankheit. Esken versicherte aber, „diese werden wir in Deutschland aber bald ausgerottet haben“. Die Strafen wurden jüngst verschärft. Für die Freier bedeuten sie zudem den sozialen Ausschluss. Bereits ein dringender Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Nicht-zertifizierte-ProstituiertenxEns-Beauftragungsverbot wird eingetragen in das seit 2022 bestehende zentrale Frühwarnregister für Personen, die mit sexualisierten Handlungen auffällig wurden („Opferpräventionsregister“). Aus ihm dürfen Arbeitgeber von allen Angestellten einmal jährlich einen Auszug verlangen. Unbezahlte Sexualität wurde effektiv auf ihren Zweck für die Gemeinschaft konzentriert; die Lust daran auf das Nötigste begrenzt. Ab Herbst 2021 waren 50 Prozent aller Razzien der Polizei auf Grundlage der Infektionsschutzvorschriften gegen sogenannte „Sexparties“ gerichtet. Die vereinzelte Kritik von sogenannten Bürgerrechtsbewegungen, dass derartige Veranstaltungen einen Anteil von nicht einmal einem Prozent aller vermuteten illegalen Veranstaltungen ausmachten, wies ein Sprecher der Behörde zurück. Den Modellier-Erkenntnissen des RKI nach ist die libertäre Szene sogenannter Corona-Leugner verantwortlich für den Großteil der Superspreading-Events. Die Medien begleiteten die Einsätze regelmäßig mit Live-Übertragungen von der Festnahme der Besucher.
  4. Weiterer verbesserter Sex-Opferschutz besteht seit Januar 2023. Bei Anzeige eines Beteiligten nach einer sexuellen Handlung liegt nun automatisch immer eine Vergewaltigung vor, sofern kein dokumentiertes Einverständnis per App nachgewiesen werden kann. Es gilt Beweislastumkehr zulasten des Beschuldigten und ein beschleunigtes Strafverfahren nach Aktenstand und ohne mündliche Verhandlung. Bei der Anbahnung eines sexuellen Aktes gelten ebenfalls endlich klare Regeln: Sind bei einer beteiligten Person Alkohol oder andere Drogen im Spiel, gilt die Ansprache einer Person, die sich selbst nicht als heterosexuelle, binäre cis-männliche identifiziert dosisunabhängig pauschal als sexualisierte Gewalt. Voraussetzung einer Verfolgung ist die Anzeige durch einen Beteiligten. Gleiches gilt auch ohne Alkohol für die Ansprache einer solchen Person, so diese Bezug auf ihre Körperlichkeit oder ihre sexuellen Eigenschaften nimmt und im beruflichen Umfeld stattfindet (Safe Workspace-Gesetz). Sex-OpferxEns-Schutzverbände (SOS) verlangen von der Regierung hier Nachbesserung in Form eines eigenständigen Rechtes zur Meldung des Vorfalls auch durch indirekt traumatisierte Personen, unabhängig von Zeit und Ort der Traumatisierung und durch unabhängige SOS-ExpertInnenxEns.
  5. Die Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) wurden weiterentwickelt, um die Verbreitung von Pornographie zu unterbinden. Der Anbieter hat die Verbreitung eines Mediums sofort einzustellen, wenn eine Person, die sich selbst nicht als heterosexuell, binär cis-männlich identifiziert, sich durch dieses Medium in ihrer Identität herabgewürdigt sieht (Gender Identity-Schutzzusatzverordnung zum NetzDG). Für entsprechende, Meldungen hat der Anbieter seitdem eine anonymes, einfach zu bedienendes Meldesystem bereitzustellen. Seit März 2023 sind infolge vielfacher Verstöße und behördlicher Auflagen einschlägige Plattformen wie „Youporn“ in Deutschland nur noch mit stark erhöhtem technischen Aufwand erreichbar. Eine Auswertung des DE-CIX, dem größten deutschen Internetknoten in Frankfurt, ergab, dass die Nutzung dieser Plattformen von Deutschland aus um mindestens 95 Prozent zurückgegangen ist. Der Internettraffic in Deutschland sank damit insgesamt um ungefähr 45 Prozent. Die hierdurch erreichte CO2-Einsparung ist nach Beurteilung fast aller Parteien des Bundestages ein weiterer Beweis für die Schädlichkeit von Pornographie.
  6. Die Impfpflicht für Schul- und Kindergartenkinder wurde im Dezember 2021 beschlossen, rechtzeitig vor Einsetzten der elften Welle. Sie umfasst konsequenterweise neben der jährlichen COVID-Boosterimpfung alle anderen von der STIKO empfohlenen Impfungen. Die Untersterblichkeit stieg nach Einführung dieser Pflicht erneut leicht an. Internationale Experten warnen trotzdem davor, sich auf diesem Zwischenerfolg auszuruhen. “In unserer globalisierten Welt”, so RKI-Chef Lothar Wieler, “wird trotz Erreichung einer Impfquote von über 98 Prozent immer eine konsequente Beachtung der sozialen Distanzregeln erforderlich sein, um die Verbreitung bisher unbekannter aber potentiell tödlicher neuer Erreger sicher zu vermeiden.” Das Tragen von FFP2-Masken in allen Innenräumen mit mehr als fünf Anwesenden gehöre hier unbedingt dazu, bekräftigte Wieler.
  7. Zum Sommer 2023 wurde der Lehrplan der Grundschulen auf eine rollenkonstruktfreie Erziehung ausgerichtet. Während der Präsenzeiten des Schulunterrichts (maximal 50 Prozent der Gesamtzeit) werden insbesondere die sich selbst als binär cis-männlich bezeichnenden SchülerxEns in technisch unterstützter Supervision zur kritischen Wachsamkeit gegenüber dem eigenen Auftreten im Sinne aktiver Zurückhaltung angeleitet (Gender-Awareness-und-Agressions-Überwindungs-Verordnung). Die Möglichkeiten zur privaten Beschulung außerhalb staatlicher Schulen wurden zum Schutz der Kinder vor Desinformation reformiert. Die private Beschulung erfordert nun den Einsatz der staatlichen Lehrpläne und die Teilnahme an monatlichen Lernzielkontrollen durch die Schulbehörde.
  8. Zur Eindämmung von Desinformation im Internet wurde die bei der COVID-Pandemie begonnene Kooperation der Bundesregierung mit den großen Techkonzernen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter ausgebaut und um eine strategische Sicherheitspartnerschaft auf EU-Ebene erweitert. Seit April 2022 werden bei Suchergebnissen und Nachrichtenmeldungen zu allen Themen, die geeignet sind, Teile der Bevölkerung zu beunruhigen, automatisch Warnhinweise und Links zu offiziellen Informationen vorangestellt (Verlässliche-Quellen-Gesetz). Die Sicherheitspartner machen nach eigener Maßgabe Vorschläge für die von diesem Dienst abgedeckten Themen (freiwillige Selbstkontrolle). Bei Bedarf ergänzen das zuständige EU-Kommissariat und die Ministerien der EU-Staaten den Umfang durch informelle Weisung.
    Selbstständige Inhalteanbieter („freie Journalisten“ und andere) sind verpflichtet, die Umsetzung der jeweils geltenden Maßnahmen auf ihren Kanälen technisch sicherzustellen. Bei Verstößen können sie durch die Behörde oder die Partnerkonzerne von der Nutzung des Internets zur Verbreitung ihrer Inhalte und vom Empfang von Zahlungen ausgeschlossen werden.
  9. Die progressive Drogenpolitik mit Verstaatlichung der gesamten Lieferkette greift seit dem Sommer des vergangenen Jahres. Das Ergebnis: ein deutlicher Rückgang der Kriminalität, insbesondere durch Betroffene sozialer Benachteiligung und der Partyszene. Der Verband der Apotheker bestätigte, dass sich der kontrollierte Offline-Verkauf von Betäubungsmitteln, als sicher und wirksam erwiesen hat. Volljährige können eine sichere Personen-Tagesdosis Betäubungsmittel zu einem Preis erwerben, der etwa einem Drittel des früheren Schwarzmarktpreises entspricht. Die legal erworbenen Portionen sind durch Nano-Zusatzpartikel digital signiert und so auch nach der Einnahme auf den Erwerber zurückzuführen. Der Besitz ungekennzeichneter Betäubungsmittel wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet. Auch einen Auszug aus dem amtlichen BtM-Abgaberegister kann der Arbeitgeber, zwecks Mitarbeiterschutz im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, einmal jährlich von allen Arbeitnehmern verlangen.
  10. Das generelle Tempolimit vom Herbst 2021 erwies sich als Turbo bei der Verkehrstransformation. Mit maximal 130 Stundenkilometern auf Autobahnen und generellem Tempo 30 innerorts nahm die Zahl der PKW in Privatbesitz in Ballungsräumen weiter ab. Der Benzinpreis stieg seitdem auf aktuell 3,20 Euro pro Liter. Ein obligates Netzticket für den öffentlichen Personennahverkehr bezieht jeder Bürger jährlich von seiner Kreis- oder Bezirksverwaltung. Der Maximalpreis beträgt 500 Euro jährlich und wird mit den sonstigen Abgaben vom Mehreinkommen über dem bedingungslosen Grundeinkommen abgezogen. Im Land Berlin wurde das Netzticket nach mehrmonatigen Ausschreitungen in Szenebezirken und der Übernahme der Regierung nach einer außerordentlichen Neuwahl durch die Linkspartei kostenfrei.
    Neben diesen Errungenschaften gelang es der Bundesregierung auch, eine neue “Kultur der Verantwortung” bei der Verwendung öffentlicher Mittel zu etablieren. So wurde zwecks vollständiger Solidarisierung der Altersversorgung alle berufsständischen „Versorgungswerke“ der Ärzte, Rechtsanwälte und anderer vormals freien Berufe aufgelöst. Die hierbei vom Staat zurückgewonnenen 100 Milliarden Euro flossen zur Hälfte in die neue allgemeine Rentenversorgung. Die verbleibenden 50 Milliarden wurden hingegen zur Wahrung der Generationengerechtigkeit für das Konjunkturpaket “Verantwortung 2030” verwendet. Mit ihm wird bereits seit Januar 2023
    • der innerstädtische Umbau von früheren Park- und Gewerbehäusern zu nachhaltigen Kleinwohnungen,
    • der private Erwerb von Lastenfahrrädern (100 Prozent bei gleichzeitiger Veräußerung eines PKW)
    • sowie die Modernisierung der Verkehrswege, insbesondere deren Ausrüstung mit Sicherheitstechnik für eine automatisierte Gefahrenfrüherkennung (AGF), gefördert.

Nach Plänen der Regierungskoalition soll der Betrieb der neuen AGF-Anlagen auf allen öffentlichen Straßen, Schienen und öffentlichen Gebäuden künftig durch die neue Bundes-Koordinierungsstelle Sicherheit (BKS) erfolgen. Sie entstand bereits Ende 2022 aus der Zusammenlegung des Verfassungsschutzes und des BKA. Beiden Behörden wurden umfangreiche Zuständigkeiten von den Länderdiensten beziehungsweise Polizeien übertragen.

Vereinzelte Klagen gegen die Schaffung der BKS und eine angebliche „faktische Abschaffung der unterstellten Landesbehörden“ wurden vom Bundesverwaltungsgericht mit deutlichen Worten abgewiesen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Dessen Präsidentin Annalena Baerbock äußerte sich aber vorgestern im ZDF-Sommerinterview über das bevorstehende Urteil: „Es ist wie beim Fußballspiel: Wir haben Regeln. Wer die nicht einhält, bekommt eine rote Karte vom Schiedsrichter. Dafür muss der Schiedsrichter ja auch alles sehen können, was auf dem Spielfeld passiert.“ Baerbock ergänzte: “Und auch das Verhalten in der Kabine gehört ja schon zum Spiel. Da muss ja auch Fairness walten. Weil das ja auch das Spielfeld ist“.

Später im Live-Interview kam es zu einem Eklat. Ein Studio-Zuschauer skandierte Parolen, mit der die terroristische Querdenker-Bewegung seit Monaten versucht, Zweifel an der Rechtmässigkeit von Baerbocks Berufung zur Gerichtspräsidentin zu sähen. In diesem Zusammenhang wurde heute früh auch die Plattform des als „Journalist“ scheinbar legal agierenden Boris Reitschuster geschlossen. Unter Szenekennern galt er bereits lange als Frontmann der Bewegung. Reitschuster hatte die vom ZDF gelöschte Szene bis zur Schließung seiner Plattform ohne den vom Innenministerium verordneten „Fake News“ Warnhinweis verbreitet. Der Aktivist agiert bereits seit Ende 2021 aus dem Untergrund. Er wird in einem Staat der rechtspopulistischen Visegrádunion (VU) vermutet, die sich zum 1. August 2023 von der Europäischen Union abspalten und neben Ungarn und Polen auch die früheren, nicht-muslimischen Teilrepubliken Jugoslawiens umfasst. Der EU-Kommissar für Europäische Integration bekräftigte gegenüber der VU seine Erwartung, dass diese sich dem Verlässliche-Quellen-Raum bis Ende dieses Jahres anschließt. Andernfalls, so der Kommissar, sei die EU gezwungen, die Zölle und Handelsbeschränkungen zum Ausgleich des ihr entstehenden Mehrausgaben für die Sicherheit weiter verschärfen.

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