Spendenaufruf: „Volksverhetzer“ gegen Antisemitin - Die Klage gegen Sawsan Chebli
Vor dem Berliner Kammergericht findet eine entscheidende Berufungsverhandlung statt. Sie wird zeigen, wie viel Meinungsfreiheit für Regimekritiker in Deutschland noch übrig ist. Verhandelt wird gegen die SPD-Politikerin Sawsan Chebli. Paul Brandenburg verklagt sie, weil sie versucht hat, seine Kritik gerichtlich verbieten zu lassen. Eigentlich stehen die Chancen schlecht für die ehemalige Staatssekretärin und gut für die Meinungsfreiheit. Doch durch einen juristischen Winkelzug Cheblis droht der Prozess noch zu platzen: Brandenburg muss vorab 5.000 Euro sogenannte Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen. Da er diesen Betrag nicht selbst aufbringen kann, sammelt er derzeit Spenden für die Prozesskostensicherheit. Im Erfolgsfall gehen die Spenden an den Förderverein der Organisation „Ärzte stehen auf e.V.“. Bis zum 14. Juli 2026 kann jeder mithelfen und damit doppelt Gutes tun. (Ausführliche Informationen zum Fall unten nach den Spendeninfos)
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Spenden bitte AUSSCHLIESSLICH MIT VERWENDUNGSZWECK "Chebli" an:
1. BANK (SEPA)
IBAN: BE32905479383202
BIC: TRWIBEB1XXX
Empfänger: Paul Brandenburg LLC
Verwendungszweck: Chebli
Adresse: 5900 Balcones Drive, Austin, TX 78731, USA
Oder
2. PER PAYPAL
Konto: [email protected]
Empfänger: Paul Brandenburg LLC
Bemerkung/Nachricht: "Chebli"
Spenden gehen im Erfolgsfall an den "Förderverein Weißer Kranich e.V." der Organisation "Ärzte stehen auf". Mehr über diesen Förderverein und seine Arbeit auf https://aerztestehenauf.at/foerderverein
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Hintergrund zur Klage Dr. Paul Brandenburg ./. Sawsan Chebli:
Paul Brandenburg hat die Palästinenser-Aktivistin und ehemalige Politikerin Sawsan Chebli öffentlich als „bekennende Antisemitin“ bezeichnet. Dafür soll er 2.500 Euro Geldentschädigung plus mehrere tausend Euro Anwaltskosten zahlen. Eine Äußerung, zu der Chebli selbst durch ihre Worte und Taten wiederholt Anlass gegeben hat. Sie hat öffentlich bekannt, „mit Judenhass groß geworden“ zu sein – und sich bis heute nicht klar davon distanziert. Sie hat Beiträge geteilt, die Israel als „Apartheid-Staat“ verurteilen und mit dem Nationalsozialismus vergleichen. Zudem umgibt sie sich mit führenden Vertretern der BDS-Bewegung, die der Bundestag bereits 2019 als antisemitisch eingestuft hat. Auf der Website „antisemitin-sawsan-chebli.de“ hat Brandenburg die belastendsten Aussagen dokumentiert.
Ist Chebli deshalb zwingend Antisemitin? Oder lässt sich ihre Haltung noch als legitime Kritik am Staat Israel einordnen? Diese Frage lässt sich nicht mit letzter Gewissheit beantworten – Werturteile über die innere Haltung eines Menschen sind keine Tatsachenbehauptungen. Und genau darum geht es in diesem Prozess: Nicht darum, ob jemand tatsächlich Antisemit ist, sondern ob man diese Meinung öffentlich äußern darf.
Werturteile genießen nach Artikel 5 Grundgesetz ausdrücklich Schutz – ohne Wahrheitsbeweis. Genau deshalb dürfen Rechtsanwalt Markus Haintz als „Putin-Fan“ und Paul Brandenburg als „Volksverhetzer“ beschimpft werden, ohne dass die Absender Belege liefern oder Entschädigung zahlen mussten. Chebli hingegen wollte genau das: Geld für ein reines Werturteil. Brandenburg wehrte sich mit einer negativen Feststellungsklage – und verlor in erster Instanz. Entschieden hat die Einzelrichterin Claudia Wolter. Bereits vor Verhandlungsbeginn zeigte sie, woher der Wind in der Hauptstadt weht. Ihre leuchtend rot gefärbten Haare trägt sie kurz und mit rasiertem Scheitel. Die rote Richterin deklarierte Brandenburgs Kritik kurzerhand zur „Tatsachenbehauptung“ und verlangte einen Beweis, der bei reinen Werturteilen gar nicht gefordert werden darf – ein unmögliches Unterfangen.
Während solche Beweislasten bei Kritik an Regierungsvertretern regelmäßig ignoriert werden – man denke nur an die ungestrafte Bezeichnung Brandenburgs als „Volksverhetzer“ –, gelten für Kritiker der Altparteien plötzlich andere Maßstäbe. Zuletzt wurde sogar ein Bürger verurteilt, weil er Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Das Berliner Kammergericht muss nun entscheiden: Folgt es der roten Richterin am Landgericht oder kehrt es zu den Grundsätzen der Meinungsfreiheit zurück? Rechtlich gesehen müsste Brandenburg gewinnen. Ob die Berliner Oberrichter diesem Grundsatz noch folgen, ist angesichts des Zustands der deutschen Politjustiz jedoch fraglich.
Cheblis Anwalt scheint jedenfalls nervös zu sein. Um das Verfahren zu verhindern, verlangt er eine Sicherheitsleistung von 5.000 Euro, weil Brandenburg von seiner US-Firma aus klagt. Das Gericht hat dem stattgegeben. Ohne diese Zahlung platzt der Prozess. Brandenburg kann sich den Betrag nicht leisten und ruft deshalb die Öffentlichkeit auf. Kommen genug Spenden zusammen, setzen er und sein Anwalt Markus Haintz die Arbeit am Fall fort. Im Falle eines Sieges wollen beide an den Spenden nichts verdienen. Die gesamten Spenden dienen ausschließlich der Sicherheitsleistung. Wird das Geld zurückgezahlt, geht es vollständig an den Förderverein „Weißer Kranich“. Dieser unterstützt als Teil der Initiative „Ärzte stehen auf“ Ärzte und andere Menschen, die seit der Coronazeit durch staatliche Repression in Not geraten sind. Das Urteil des Kammergerichtes ist durchaus wichtig. Mangels sogenanntem Streitwert wäre eine Revision am Bundesgerichtshof ausgeschlossen. Im Falle einer Niederlage bliebe nur die Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe.
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