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Zersetzung: Justizterror lebt von Kosten, die er seinen Opfern verursacht
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Die @PolizeiBerlin entzog mir 2022 unter Verweis auf meine angebliche „Delegitimierung“ ihres Dienstherrn meinen Jagdschein und meine Waffenbesitzkarte. Das strafrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit diesem Akt politischer Verfolgung dauert bis heute an. Abgeschlossen ist nun allerdings meine ebenfalls eingereichte Beschwerde hierüber bei der Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin.
Neben vielen anderen Rechtsbrüchen hatte die Polizei Berlin bei ihrer „Begründung“ für den Entzug der Zulassungen nämlich per copy/paste eine Art Universalbegründung zusammengeschustert, die sie fast wortgleich auch an andere Opfer ihrer Nachstellungen sandte. Damit verstieß die Behörde, die derzeit wegen ihrer amtlichen Werbung für den Kinderschänder Mario Olszinski in den Schlagzeilen ist, auch gegen die „Datenschutzgrundverordnung“. Sie erhielt von der Datenschutzbeauftragten deswegen mit Bescheid vom 4. Juli 2025 unter dem Geschäftszeichen BInBDI-221-21-4/2023-13 eine „Verwarnung“. Bis auf diese amtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit bleibt aber auch dieser Rechtsbruch der Berliner Polizei für die Behörde und ihre Sachwalter folgenlos.
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Das vollständige Schreiben der Datenschutzbehörde hier als PDF zum Download: /public/uploads/2025/10/2025.04.02-DBPol_pub.pdf
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