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Neuanfang oder Regimeerhalt: Wofür steht die Bundes-AfD?
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Drei Verhandlungstage widmete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten diesem Fall. Dabei war bereits vor dem ersten Tag war klar, dass die Anklage der politisch motivierten Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen meinen Bruder eine Farce ist. Ihm wurde vorgeworfen, mir „widerrechtlich Zugriff auf Waffen gewährt“ zu haben.
Ankläger der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen meinen Bruder ist Marcus Hartmann. Derselbe Rechtsbeuger im Amt eines Staatsanwalts, der seit Jahren auch mich mit konstruierten „Tatvorwürfen“ verfolgt. In drei Verhandlungstagen mühte sich Hartmann ab, seine Belastungszeugen zu Falschaussagen gegen meinen Bruder zu bewegen. Überraschend war: Die Polizisten ließen sich darauf nicht ein. Hartmann blamierte sich bis auf die Knochen. Dieser Umstand deutet darauf hin, dass Hartmann auf ausdrückliche Weisung seiner Chefin handelt, der Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers.
Obwohl Staatsanwalt Hartmann offenkundig die (strafbare) Verfolgung eines Unschuldigen immer weiter in die Länge zog, gewährte die Amtsrichterin ihm zweimal zusätzliche Termine zur „Erhebung neuer Beweise“. Schließlich urteilte sie jedoch eindeutig – wenn auch mit einem schlecht angepassten Textbaustein:
„Der Angeklagte war aus tatsächlichen Gründen mit der Kostenfolge des § 467 Abs. 1 StPO freizusprechen.“
Es ist ein Freispruch erster Klasse. Der Hinweis auf die „tatsächlichen Gründe“ unterstreicht: Dem kriminellen Staatsanwalt gelang es nicht, irgendeinen Beleg für seine Anschuldigungen zu fingieren. Erwartungsgemäß kümmert diese Blamage Handlanger Hartmann und seine Chefin Koppers wenig. Sie haben gegen den Freispruch Berufung eingelegt. Mein Bruder soll um jeden Preis verurteilt werden – dafür, dass er mein Bruder ist. Bei der Berufungsverhandlung möchte der Staatsanwalt vermutlich dafür "neue Beweise" vorbringen.
Zur Vorgeschichte:
https://paulbrandenburg.com/viel-erfolg-wuenschte-der-kommissar-dem-angeklagten/
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