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Moslems in Schleswig-Holstein bekommen zwei Tage Sonderurlaubsrecht für ihre Feiertage

26. September 2025
Moslems in Schleswig-Holstein bekommen zwei Tage Sonderurlaubsrecht für ihre Feiertage

Moslems in Schleswig-Holstein bekommen zwei Tage Sonderurlaubsrecht für ihre Feiertage

Kieler Nachrichten: "Schleswig-Holstein geht nun einen mutigen Schritt nach vorn und ermöglicht es Muslimen, jeweils den ersten Tag des Ramadan- und des Opferfestes freizunehmen. (...) Wer dieses Angebot nutzt, bekommt die arbeitsfreie Zeit nicht geschenkt wie bei christlichen Feiertagen, sondern muss Urlaub nehmen."

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