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Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden und Gerichte sind bekanntlich fleißge Terrorhelfer "unserer Demokratie". Über die Ostertage fragten sie überraschend mit einer Handvoll neuer Aktenzeichen (= neue Strafverfahren) bei meiner Rechtsanwältin an, ob diese mich denn auch in den nun erstmals genannten Fällen vertrete.
Der erfahrene Dissident weiss: diese "freundliche Anfrage" ist bei Verneinung schnell wieder Vorwand für die nächste "polizeiliche Ausschreibung" und "Exekutivmaßnahme". Denn die Rechtsbeuger in Roben behautpten dann, in diesem Fall gäbe es keine "Zustelladresse" für ihre Terrorpost. Google & Co. sind schliesslich "Neuland" - im Gegensatz zum guten alten Fax. Auf diesem Weg erhielten sie also beigefügtes Schreiben. Ob das etwas nützt, wird sich wohl zeigen.
Paul Brandenburg LLC | Austin, TX 78731, USA
An das/die
Amtsgericht Tiergarten (Fax +493090146110)
Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Fax +493090152727)
Staatsanwaltschaft Berlin (Fax +493090143310)
Generalstaatsanwaltschaft München (Fax +499621962410392)
Staatsanwaltschaft Schweinfurt (Fax +499621962412455)
Bundespolizeipräsidium (Fax +49331979971010)
Nachrichtlich: RA’in Dr.************************
23. April 2025
Mitteilung Postanschrift Dr. Paul Brandenburg
Sehr geehrte Mitarbeiter der genannten Organisationen,
Sie verfolgen mich unter einer Vielzahl von Aktenzeichen mit Strafverfahren wegen angeblicher “Majestätsbeleidigung“. Aus gegebenem Anlass weise ich Sie darauf hin, dass Sie mich postalisch über meine nachfolgende Postanschrift mit sämtlichen Briefsendungen erreichen:
Paul Brandenburg
5900 Balcones Drive #24347
Austin, TX 78731, USA
Diese meine Anschrift wäre für Sie jederzeit auch meiner Internet-Site (paulbrandenburg.com) zu entnehmen gewesen. Auch durch Nutzung einer sogenannten Suchmaschine, wie die der Firma Google, wäre sie jederzeit leicht hierauf gestossen. Unbeschadet dieses Adresshinweises bleiben alle Ihnen bisher mitgeteilten Mandatierungen für Strafverteidigungen unverändert. Sofern Ihnen jedoch für einzelne der Vielzahl der von Ihnen gegen mich geführten Vorgänge keine Strafverteidigung benannt wurde, ist die oben genannte meine Zustelladresse.
Nach wie vor besteht damit keinerlei Rechtfertigung für meine „polizeiliche Ausschreibung zwecks Adressfeststellung“. Diesen Hinweis an Sie sende ich - samt Sendebestätigungen der Faxsendungen an Sie - nachsichtlich auch an Frau Rechtsanwältin ***************.
Freundliche Grüsse & FCKTEU
Paul Brandenburg
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