„Viel Erfolg!“, wünschte der Kommissar dem Angeklagten

Heute wurde die Hauptverhandlung gegen meinen Bruder vor dem Amtsgericht Tiergarten fortgesetzt. Der Prozess begann am 9. April. Auch sein Ende war für diesen Tag geplant. Mein Bruder geriet wohl in das Visier der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und ihrer Greifertruppe des „polizeilichen Staatsschutzes“, weil er mein Bruder ist. Vorgeworfen wird ihm deshalb „strafbare Überlassung“ seiner eigenen Jagdwaffen an mich, den „politisch motivierten Straftäter“. Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft ihre Vorwurfskonstruktionen gegen mich wegen angeblicher „Kriegswaffenverstöße“ vollumfänglich fallen lassen müssen. Ermittelt hatte in beiden „Fällen“ die Generalstaatsanwaltschaft unter persönlicher Aufsicht von Behördenchefin Margarete Koppers.

Am ersten Verhandlungstag gegen meinen Bruder wurde schnell offenkundig, dass die Koppers-Behörde auch ihre Anschuldigungen gegen meinen Bruder frei erfunden hatte. Staatsanwalt Marcus Hartmann trug als williger Terrorhelfer seiner Chefin ausschließlich Phantasien vor. Ihm fehlte jegliches Indiz zur Belastung meines Bruders, von einem Beweis ganz zu schweigen. Nach einer guten Stunde Verhandlung schien die Richterin denn auch durchaus angestrengt von den Fabulationen des Staatsanwaltes. Statt die Farce aber zu beenden und den überfälligen Freispruch zu erteilen, bot sie Rechtsbeuger Hartmann immer weiter die Bühne und entschied schließlich auf: Vertagung.

Auf die hatte der Staatsanwalt bestanden. Er habe sich überlegt, noch einen Kriminalkommissar des „Staatsschutzes“ Berlin zum Ablauf des „SEK“-Überfalls auf die Wohnung meines Bruders als Zeugen befragen zu wollen. Dieser Kommissar, hoffte der Staatsanwalt, könne entgegen der Eindeutigkeit von acht Aktenbänden „Ermittlungsaufzeichnungen“ eventuell doch noch irgendwas Belastendes gegen meinen Bruder erinnern. Warum das so sein sollte und weshalb dieser Zeuge nicht vorab benannt werden konnte, dazu schwieg er. Die Richterin entsprach dennoch seinem Willen. Heute also fand darum ein zweiter Verhandlungstag statt – und der bot gleich mehrere Überraschungen.

Die entscheidende: Der „SS“-Zeuge sagte die Wahrheit. Er sagte aus, dass alle Tatsachen denen der Akten entsprächen und auch nichts darin „vergessen“ wurde. Er teilte der Richterin mit, dass auch nach seiner nochmals angestrengten Erinnerung kein Hauch eines Beleges für die Anschuldigungen von Rechtsbeuger Marcus Hartmann gegen meinen Bruder bestünde. Damit aber nicht genug der Demütigung für die Berliner Generalstaatsanwaltschaft, denn die größte Überraschung sollte erst folgen.
Nachdem der Kommissar aus dem Zeugenstand entlassen wurde und bereits einige Schritte tat, um den Gerichtssaal zu verlassen, blieb er nochmals unvermittelt stehen. Er drehte sich zu meinem Bruder auf der Anklagebank und schaute ihn freundlich an. Für alle laut vernehmlich und ohne erkennbaren Anhalt für Ironie, wünschte er ihm dann „Viel Erfolg!“.

Wie entschied also die Richterin? Kam es endlich zum unvermeidlichen Freispruch? Natürlich nicht: Frau Richterin vertagte den Prozess auf Antrag des Staatsanwaltes ein weiteres Mal. Nach seiner Demütigung durch den eigenen Kripozeugen möchte Marcus Hartmann nun noch eine weitere „SS“-Beamtin laden. Er hofft, diese Dame könne sich im Gegensatz zu ihrem Kollegen eventuell doch noch an etwas „erinnern“, das den Bruder des „Delegitimierers“ endlich belasten könne. Nächster Verhandlungstermin: Mitte Mai.

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