Polizei pfeift aufs Grundgesetz und löst private Feier willkürlich auf

Wie schon in der SED- oder NSDAP-Diktatur: Deutschlands Polizei löst private Feiern nach Belieben auf, wenn es dem Regime beliebt; beispielsweise wenn das „falsche“ Lied gesungen wird. Ganz egal, ob dessen Vortrag unstrittig unter kein Strafgesetz fällt. Wir sind wieder so weit, dass die uniformierte Brutalität sich weder um Gesetze noch unsere Verfassung schert, wenn der Willen ihrer politischen Führer ihnen entgegen steht.

Die @PolizeiBB hat nun bewiesen, dass sie ihren Terrorkollegen beispielsweise in Mecklenburg (Terror gegen Schulkinder), Hamburg (Auto-Hetzjagden gegen Kinder im Park) oder Berlin (u.a. Folter friedlicher Demoteilnehmer) an Unwert in nichts nachsteht. Unser Grundgesetz ist für die Funktionäre und Fußsoldaten dieser Organisationen offenkundig nur noch ein Witz.

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