Gericht verbietet Tatsachenbericht über Spermaschlacht von Kindern der “Kreativgrundschule”
Drei Münchner Landrichter entschieden am 4.11.2024: Meinen Tatsachenbericht vom 26.9.2024 über die Gefährdung der Gesundheit von Kindern der “Kreativitätsgrundschule Berlin” durch deren Lehrkräfte und Direktion Elisabeth Bartsch darf ich nicht wie bisher weiterverbreiten. Sinngemäß wurde mir bei Strafandrohung bis zu 250.000 Euro verboten,
– von einem “Zwang” der Fünft- und Sechstklässler zur Teilnahme am Aufräumdienst der Schule zu sprechen,
– den “Volkspark Friedrichshain”, in dem dieser Aufräumdienst stattfand, als “Drogenpark” zu bezeichnen,
– Direktion Elisabeth Bartsch als “Spermadirektorin” oder “Spermaschlacht-Direktorin” zu bezeichnen und
– das Logo der Schule auf den Titeln meiner Videos “abzudrucken”.
Zur Vermeidung der angedrohten Strafe werde ich meine Original-Veröffentlichungen gemäß obiger Vorgaben zensieren. Ob oder wie andere Menschen aber Kopien des Originalvideos weiterhin auf freien Plattformen wie “Odysee” verbreiten, entzieht sich meiner Kontrolle. Die Münchner Gerichtsentscheidung jedenfalls bindet keine Dritten.
Dies vorausgeschickt, stelle ich fest: Die drei Münchner Richter Dr. Schwager, Mattes und Dr. Vogel scheitern mit ihrem Versuch, im Namen Söder die Realität zu verzerren. Die Lächerlichkeit ihres Marionettengerichts kommt schon in der Absurdität zum Ausdruck, dass es die Drogenbelastung des Parks trotz unstrittigem Auffinden von eindeutigem Spritzbesteck durch die Kinder bestreitet. Wie schamlos sich Münchner Richter allerdings gegen Tatsachen stemmen, zeigte erst vor wenigen Tagen das dortige Oberlandesgericht. Es verhängte allen Ernstes wieder eine “FFP2-Maskenpflicht” in einer Verhandlung. Unbeschadet solcher Bayerischer “Rechtsprechung” bleibt es bei der Tatsache, dass meine sämtlichen Berichte zur “Spermaschlacht” vollumfänglich den übereinstimmenden Aussagen der Opfer und ihrer Eltern entsprechen. Mit eidesstattlicher Versicherung erklärte ich auch den Münchner Richtern:
Mehrere Eltern der “Kreativgrundschule” berichteten übereinstimmend ausdrücklich von einem sowohl aus Sicht der Kinder wie auch aus ihrer eigenen Sicht bestehenden Zwang zur Teilnahme am „Aufräumdienst“. Es habe im Vorfeld keinerlei Information an oder Rücksprache mit den Eltern gegeben. Auch sei den Kindern nicht klar gewesen, dass eine Möglichkeit zur Verweigerung der Teilnahme bestanden habe. Insbesondere dieser Punkt war im Nachgang Gegenstand von elterlicher Kritik gegenüber der Grundschuldirektorin gewesen. Diese Kritik habe sie jedoch ebenso barsch zurückgewiesen wie die Kritik an der unstrittig stattgefundenen „Spermaschlacht“ der Kinder.
Dem Gericht genügte meine eidesstattliche Erklärung nicht. Indirekt drängte es mich zur Offenlegung der Identität der Zeugen durch Vorlage von deren Aussage und damit zur Aushöhlung des Informantenschutzes, den ich den Zeugen für sich selbst und ihre Kinder garantierte. Sie machten mir gegenüber glaubhaft, dass die Schule und insbesondere deren Direktorin in der Vergangenheit bereits häufiger durch willkürliches Vorgehen gegen „kritische“ Eltern aufgefallen sei. Die zivil- und strafrechtlichen Drohungen der “Kreativgrundschule” und ihrer Direktorin Elisabeth Bartsch gegen mich, insbesondere aber die jüngst erfolgte fristlose Kündigung zweier Grundschulkinder zur offenkundigen Rache an „verdächtigen“ Eltern in Reaktion auf meinen Bericht, verstehen meine Zeugen als Beweis für die Berechtigung ihrer Sorge. Diese Sicht teile ich und werde unabhängig davon selbst für den anderen Fall gewiss keinen von mir zugesagten Informantenschutz verletzen.
Den Volltext des Münchner “Endurteils” gibt es hier als PDF zum Runterladen.