Julius Geiler sei kein Faschist, Paul Brandenburg aber ein Volksverhetzer

Wer als „Journalist“ systematisch Lügen und Beleidigungen über Regimekritiker verbreitet, genießt die volle Deckung der Gerichte. Wer derartiges hingegen kritisiert, darf entgegen aller Tatsachen beschimpft werden. Deutschland 2024 ist ein Unrechtsstaat.

Von Paul Brandenburg

Als Lügner und Hetzer ist Julius Geiler weltberühmt, zumindest in Berlin. Als Autor des dortigen Tagesspiegels, vor allem aber als „Privatmann“ auf X/Twitter, verbreitet er seit Jahren Lügen und Herabwürdigungen über seine politischen Gegner: Kritiker der Staatsmacht.

In seinen Beiträgen geht es Julius Geiler ersichtlich nicht darum, Informationen zu vermitteln und einzuordnen oder Fragen zu diskutieren. Seine Themen- und Wortwahl zielen vielmehr darauf, seine politischen Gegner beispielsweise

– als „Gestalten“ (1) zu entwerten, die „komplett durchgedreht“(2) seien,
– sie als „Reichskanzler“(3) oder „Aluhut-Boy“(4) in einer Weise lächerlich zu machen, die ihren Wortmeldungen jegliche Relevanz und ihnen als Menschen das Mindestmaß an sozialer Achtung nehmen soll, 
– ihnen durch Boykottaufrufe (5) die wirtschaftliche Existenz zerstört und
– sie insgesamt als „Verräter“ (6) an einer von Julius Geiler selbst postulierten überlegenen Gemeinschaft von Rechtschaffenen zu diffamieren.

Diese Mittel sind Kernelemente des Faschismus.

Geilers eigene diffuse Ideologie zeichnet sich dadurch aus, dass sie vom Bürger unkritischen Gehorsam gegenüber der herrschenden Staatsmacht verlangt (7). Geiler fordert und verherrlicht in diesem Sinne Schikane von Kritikern insbesondere durch Polizei und Geheimdienste (8) und betreibt selbst öffentliche Denunzierung selbiger an staatliche Stellen (9) –  wiederum allesamt Kernelemente des Faschismus.

Zum Zwecke seiner Agitation verbreitet Julius Geiler wiederholt Lügen über frei erfundene Gewalttaten seiner auserkorenen Gegner (10) bzw. zu Gunsten der staatlichen Machthaber (11,12). Auch dies sind definierende Kampfmittel des Faschismus.

Seine faschistische Hetze betreibt Julius Geiler nicht nur „privat“ auf der Plattform X, sondern ebenso berufsmäßig als Angestellter des Berliner Mediums Tagesspiegel, das seinerseits seit Jahren zu den notorischsten Verbreitern von Lügen und Verleumdungen gegen Regierungskritiker zählt (13). Das Blatt finanziert sich neben seinen Einnahmen durch staatliche Werbeanzeigen unter anderem durch Zahlungen des  US-Pharmariesen Pfizer.

Beim Tagesspiegel ist auch Geilers Kollege Rainer Woratschka aktiv. Woratschka war es, der mich 2023 im Ärger über einen regimekritischen Meinungsbeitrag einen „Volksverhetzer“ schimpfte. Damit bezichtigte Woratschka mich einer Straftat, derer ich nie angeklagt, geschweige denn überführt war. Trotzdem, so damals das Landgericht Köln, gebe Woratschka mit dieser Falschbeschuldigung lediglich seine eigene „zulässige Meinung“ über mich wieder (Az. 28 0 231/23 des Landgerichts Köln). Dass der „Volksverhetzer“ im Strafgesetzbuch definiert ist und auch in der Laienwahrnehmung eindeutig mit der Verwirklichung des entsprechenden Straftatbestandes gleichgesetzt werden dürfte, ließ das Kölner Landgericht kalt.

Genau entgegengesetzt scheint das Landgericht Berlin die Meinungsfreiheit zu beurteilen; zumindest wenn der Angegriffene nicht zufällig Regierungskritiker, sondern staatsfrommer „Journalist“ ist. Dort nämlich am Landgericht Berlin urteilte Richter Dr. Hagemeister nun, dass es gerade nicht als zulässige Meinungsäußerung zu werten sei, wenn ich Julius Geiler aus der Vielzahl genannter Gründe einen Faschisten nenne  (Az. 2 O 106/24 des Landgericht Berlin II). Eine solche Bezeichnung sei nämlich eine unzulässige Tatsachenbehauptung. Richter Hagemeister störte sich nicht an dem Widerspruch, dass für den Begriff des Faschisten weder eine eindeutige noch gar eine rechtliche Definition besteht und eine entsprechende Kategorisierung bereits logisch nur eine subjektive Meinung darstellen kann. Über diese Entscheidung von Landrichter Dr. Hagemeister war ich entsprechend erstaunt.

Landrichter Dr. Hagemeister hat ferner entschieden, dass ich wegen eines Verstoßes gegen seine zuvor genannte Entscheidung zusätzlich sogleich 2.500 Euro „Ordnungsgeld“ zu zahlen hätte. Ich hätte es nach deren erstmaliger Zustellung nämlich versäumt, meine entsprechenden Äußerungen über Julius Geiler zu löschen. Darüber war ich noch mehr erstaunt. Denn die Entscheidung des Richters hatten weder dieser noch der Kläger mir je mitgeteilt. Der Grund: Ich hatte Deutschland inzwischen verlassen und meine Anschriften ordnungsgemäß abgemeldet und die Briefkastenschilder entfernt. Das Schreiben des Richters hatte dessen Gerichtsvollzieher trotz dieser Tatsache einfach bei meiner früheren Anschrift abgegeben; bei einem Menschen, den ich dazu weder bevollmächtigt noch je in meinem Leben getroffen hatte. Dass so etwas möglich ist, erstaunte mich ebenfalls.

Landrichter Dr. Hagemeister hat nun unbeschadet all dieser Umstände drittens und letztens entschieden, dass trotz fehlender Zustellung an mich dennoch von einer solchen „ausgegangen werden könne“. Wie das rechtlich oder auch nur logisch möglich sein kann, hat der Landrichter sich nicht die Mühe gemacht auszuführen. Die schlichte Feststellung genügte ihm für seine Entscheidung. Hierüber war ich schon gar nicht mehr erstaunt.

Nach meiner Ansicht ist Landrichter Dr. Hagemeister eine Marionette und wie viel zu viele seiner Kollegen ein Rechtsbeuger. Die von ihm verhängte Strafe werde ich nicht bezahlen und Deutschlands Gerichte fortan als das ignorieren, was sie sind. All das dürfte ihn nicht überraschen.

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Quellen:

1. X-Post 8.5.2024: „Gestalten auf dieser Plattform“ (https://x.com/glr_berlin/status/1788168631244800160)

2. X-Post Geiler 1.10.2020: „Schiffmann dreht komplett durch“ (https://x.com/glr_berlin/status/1311656284123549698)

3. X-Post Geiler 29.8.2020: „Reichskanzler A. Hildmann mit seiner Leibgarde“ (https://x.com/glr_berlin/status/1299739147708641281)

4. X-Post Geiler 1.5.2020 „Beamter zerstört Aluhut-Boy“ (https://x.com/glr_berlin/status/1261361957099065345)

5. X-Post Geiler 12.5.2024: Unterstützung Boykottaufruf durch Kriminelle (https://x.com/glr_berlin/status/1789643006032634225) 

6. X-Post 23.4.202: „verraten unser Land“ (https://x.com/glr_berlin/status/1782676059793559796)

7. X-Post 29.8.2020: „Konsequentes Vorgehen der Bundespolizei“ (https://x.com/glr_berlin/status/1299686222919618561)

8. „Tagesspiegel-„Artikel 24.1.2020: „Schluss mit der Toleranz gegenüber radikalen Corona-Skeptikern“ (https://www.torial.com/julius.geiler/portfolio/553562)

9. X-Post 7.5.2020: Öffentlicher Aufruf Geilers an das Bundesamt für „Verfassungsschutz“ zur Verfolgung von Kritikern (https://x.com/glr_berlin/status/1258430533962432513)

10. X-Post 12.1.2024: Lüge vom „Erstürmungsversuch“ der Fähre Robert Habecks (https://x.com/LibertyHannes/status/1745898819609379034)

11. X-Post 5.5.2024: Dank an Querdenken-Watch (https://x.com/glr_berlin/status/1787191741340098561)

12. X-Post 26.4.2024 X-Post: Lügen über erfundene Gewalttaten (https://x.com/glr_berlin/status/1783787842394591391)

13. vgl. statt vieler Tagesspiegel-Selbstdarstellung vom 10.5.2021: „In eigener Sache: Unsere Berichterstattung zu #allesdichtmachen“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/unsere-berichterstattung-zu-allesdichtmachen-4249213.html)

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