Vorschlag
Kategorien der Medienfreiheit: Freie Medien und der geheimdienstlich-medial Komplex
Die Kategorisierung als „Freie Medien“ dient ihrer Abgrenzung von staatlich gelenkten Organen, insbesondere „öffentlich-rechtlichen“. Allgemein anerkannte Kriterien bestehen bisher nicht. Als taugliche Dimensionen bieten sich an:
– unabhängige Finanzierung und
personell-organisatorische Staatsnähe (siehe Abbildung).
In ihnen lassen sich anhand praxisnaher Parameter fünf Qualitätskategorien der Medienfreiheit in absteigender Reihenfolge bilden:
1 Freie Medien
2 Privatmedien
3a Konzernmedien
3b Nachrichtenagenturen
3c Staatsmedien
Der Cluster der Kategorien 3a-c bildet den geheimdienstlich-medialen Komplex. Die Kategorien 1 und 2 werden von ihm überwiegend als „alternative Medien“ zusammengefasst.
Privatmedien bilden als Übergangserscheinung zwischen den Konzernmedien des geheimdienstlich-medialen Komplexes und den freien Medien eine besonders heterogene Gruppe. Ihre Mitglieder unterscheiden sich vor allem in ihrer Transparenz hinsichtlich der Mit-/Finanzierung durch andere Geldgeber als ihr Publikum.