Spermaschlacht der Sechtsklässler:
Berliner Grundschule zwingt Kinder
zu Aufräumdienst in Drogenpark

Die Lehrer der “KreativitätsGrundschule” Berlin-Friedrichshain hatten die Rückendeckung von Schulleiterin Elisabeth Bartsch. Am 20.9.2024 zwangen sie Fünft- und Sechstklässler dazu, als Teil des Unterrichtes Aufräumarbeiten in einem stadtbekannten Drogenpark zu leisten. Die Eltern wurden zuvor nicht um Erlaubnis gefragt.

Man habe die Kinder vorab “ausdrücklich gewarnt”, Nadeln von Spritzen liegen zu lassen. Über benutze Kondome und andere mögliche Fundstücke habe man hingegen nicht gesprochen. So kam es, dass einige der Kinder bis zu 20 (in Worten: zwanzig) benutze Kondome fanden und sich mit diesen schliesslich gegenseitig bewarfen.

Auch im Rückblick kann Schulleiterin Bartsch keine Fehler erkennen. Das Projekt habe die Kinder gelehrt, sich “öffentlichen Raum zurück zu erobern”.

UPDATE 2.20.2024
Per Anwaltsschreiben (hier als PDF im Original) forderte Spermaschlacht-Direktorin Bartsch von mir, diesen Bericht zu löschen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Meine Antwort vom heutigen Tag an ihren Anwalt David Moll lautete:

Sehr geehrter Herr Moll,

Ihre Mail mit den Forderungen im Namen Ihrer o.g. Mandantin habe ich erhalten. Sie beziehen sich darin auf Wort und Text meines Beitrages: https://paulbrandenburg.com/spermadirektorin/

Ich verstehe, dass dieser Beitrag Ihrer Mandantin missfällt. Allein: er entspricht vollumfänglich den belegten Tatsachen. Mehrere Zeugen bestätigen alle genannten Punkte. Weder habe ich die Wiedergabe dieser Tatsachen "aus dem Kontext" gerissen, noch in anderer Weise verzerrt. In Ihrem Schreiben machen sie denn auch an keiner Stelle geltend, worin angebliche Falschbehauptungen oder Entstellungen bestehen sollten. Sie behaupten diese lediglich.

Ihre einzig konkrete Beschwer besteht darin, dass sie meine Einordnung der Teilnahem der Fünft- und Sechstklässler an dem Putzdienst als "freiwillig" einstufen. Dies ist jedoch erkennbar eine unzutreffende Schutzbehauptung. Die durchweg minderjährigen Schüler wurden durch Mitarbeiterin ihrer organisationsverantwortlichen Mandantin
- während der Schulzeit und
- vor allem ohne vorherige Rückfrage bei den Erziehungsberechtigten

zur Teilnahme angehalten. Aus Sicht der betroffenen Kinder und auch faktisch stellt dies im Ergebnis einen Zwang dar. Ob die Kinder sich durch individuellen Widerspruch gegen den offenkundigen Erwartungsdruck der Schule theoretisch hätten entziehen können, ist unerheblich. Ansprüche auf Unterlassung oder gar Schadenersatz meinerseits scheiden aus diesen Gründen aus. Auch ihre Androhung einer Strafanzeige läuft ins Leere.

Ich weise Sie höflich darauf hin, dass Sie diese Antwort auf Ihre Forderung im Falle gerichtlicher Anträge ihren Schriftsätzen beizufügen haben.

Freundliche Grüße
Paul Brandenburg

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