Wie umgehen mit der woken Unrechtsjustiz?
Vor Deutschen Gerichten ist für Regimekritiker kein Recht mehr zu erstreiten. Welchen Sinn ergibt es noch, an ihren Verfahren überhaupt teilzunehmen?
Nein, nicht alle Richter des Neu-Normalen-Reiches sind Verbrecher. Zu viele Richter allerdings sind es. Es sind Apparatschiks wie der Berliner Landrichter Dr. Hagemeister oder die dortigen Amtsrichter Lars Fricke und Lisa Jany, die Deutschlands Justizapparat zu einem Terrorinstrument gemacht haben. Ähnliches gilt für die Regimeunterlinge in den Staatsanwaltschaften wie Thorsten Neudeck oder in der Polizei, wie die Berliner Polit-Kommissare Alexander Huebner und Thomas Wied. Menschen wie sie verfolgten und verprügelten Kinder und Rentner, deren „Verbrechen“ das Sitzen oder Spielen in einem Park gewesen sein soll. Sie überfielen Regimekritiker, rauben und zerstörten deren Besitz. Einige von ihnen nahmen sie sogar in Haft.
Leider endete der Terror dieser Rechtsbeuger in Roben und Uniformen nicht mit den „Coronamaßnahmen“. Bis heute überziehen sie all jene mit Ermittlungsverfahren, Prozessen und Strafen, die den Mund aufmachen gegen die Verbrecherregime in Berlin und Brüssel. Dem US-amerikanischen Autor CJ Hopkins beispielsweise lässt das Berliner Kammergericht als Angeklagtem nun gar die Sonderbehandlung als potentielle „Terrorgefahr“ zuteil werden. Hopkins ist der „Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole“ angeklagt. Der linke Autor hatte gewagt zu machen, was bei Regimemedien Alltag ist: Er hatte den Titel einer Streitschrift mit einem Hakenkreuz illustriert in einer Weise, die den Naziterror unmissverständlich abwertet. Das gleiche also, was bei „Spiegel“, „Stern“ & Co. Routine ist Beim „Coronakritiker“ Hopkins aber wird diese Bebilderung von den Marionetten der Strafjustiz geahndet – inzwischen durch zwei Instanzen. Aus Sicht der Freisler-Nachfolger kann CJ Hopkins sich vermutlich noch glücklich schätzen. Schließlich führt man ihn bisher weder an Hand- und Fußfesseln ins Gericht, wie den wegen „Untreue“ angeklagten Gründer des „Corona-Untersuchungsausschusses“ Rainer Füllmich. Noch unterzog man ihn bisher vor seinen Gerichtsvorführungen Inspektionen seines Rektums und seiner Genitalien, wie sie bei den greisen Angeklagten des angeblichen „Reuss-Putsches“ üblich waren.
Die Prinzipien eines Rechtsstaates sind im Grünen Reich so obsolet wie sonstige Grundrechte. Zu viele unter Deutschlands Richtern, Staatsanwälten und Polizisten sind erneut zu willigen Terrorhelfern der Parteienkorruption geworden. Innerhalb dieser Unrechtsjustiz und unter ihren Tätern gibt es darum nichts mehr „aufzuarbeiten“. Kein Rücktritt und keine Pensionierung könnte noch sühnen, was an Verbrechen begangen wurde. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass offenkundig keine ausreichende Zahl an Mitgliedern vorhanden ist, die imstande wäre, sich gegen die Verbrecher innerhalb ihrer Kollegenschaft durchzusetzen. Die Richter, Staatsanwälte und Polizisten müssen mitsamt ihrem System so abgeurteilt werden, wie die Köpfe der Parteienkorruption in den Regierungen und ihren angegliederten Apparaten. Nichts Geringeres als das könnte noch geeignet sein, das notwendige Mindestvertrauen der Bürger in das Prinzip eines Rechtsstaats wieder herzustellen. Einen solchen Rechtsstaat allerdings gilt es erst aufzubauen auf dem Trümmerfeld des Wokismus, das unsere Gesellschaft heute ist.
Wenn heute doch aber kein Recht mehr zu erstreiten ist in Deutschland, warum gebe ich dort immer weiter Geld für Anwälte aus? Stolze fünf Rechtsanwälte sind es derzeit, die sich in der Staatenleiche Deutschlands zeitgleich mit „Fällen“ des „politisch motivierten Straftäters“ Paul Brandenburg befassen. Es sind Spezialisten für Straf-, Zivil-, Verwaltungsrecht und das Berufsrecht für Ärzte.
Die Gesamtzahl all der Verfahren, mit der mich Behörden, Politiker und Angehörige der Regimemedien überziehen, dürfte inklusive laufender „Ermittlungen“ aktuell über 60 liegen. Genau kann ich es nicht wissen, da Polizei und Staatsanwaltschaft mich häufig nicht einmal mehr informieren, wenn sie wieder ein neues eröffnet haben. Erst mit Verspätung von Monaten erfahre ich dann von ihnen, durch meine eigenen Datenschutzanfragen; durch Datenschutzanfragen, die oftmals wiederum das Eingreifen eines Rechtsanwaltes erfordern. Die Nachlassverwalter Franz Kafkas sollten Lizenzgebühren verlangen. Besagte fünf Anwälte, die mich in den wichtigsten Fällen dieser Flut vertreten, kann ich eigentlich nicht bezahlen. Würden sie marktübliche Gebühren verlangen, ich wäre längst bankrott. So viele Spenden könnte ich nicht einwerben. Statt ihrer üblichen Tarife aber, arbeiten diese fünf Rechtsanwälte für den gesetzlichen Mindestsatz. Der Mindestsatz deckt oft nicht einmal den Zeitaufwand der vielen Arbeitsstunden, den meine „Fälle“ diese Menschen kosten. Auch habe ich allen Grund zur Annahme, dass diese Anwälte einen Großteil ihrer Arbeitsstunden in meinen Angelegenheiten nicht einmal zur Abrechnung notieren. Nicht nur deshalb bin ich diesen Menschen zu größtem Dank verpflichtet.
Die Motivation dieser Anwälte ist offenkundig eine andere, als Umsatzinteresse oder persönliche Zuneigung. Es scheint auch nicht der Wunsch nach medialer Aufmerksamkeit zu sein, denn der allergrößte Teil ihrer Arbeit läuft ohne jegliche Berichterstattung ab. Ich unterstelle diesen Rechtsanwälten daher eine Schutzabsicht gerichtet auf das, was auch für sie die Grundlage des Zusammenlebens zu sein scheint: Rechtsstaatlichkeit. Ihre Arbeit gegen politisches Unrecht, bei dem meine eigenen Fälle nur den allerkleinsten Teil der deutschen Gegenwart bilden, ist auch für sie ein Akt der Notwehr. Von solchen Anwälten bräuchte unser Land tausende mehr.
Mit jedem ihrer Schriftsätze an Gerichte oder Behörden des neuesten Deutschen Unrechtsstaates schaffen diese Rechtsanwälte die Grundlage für einen Neuanfang. Sie dokumentieren die Namen der Täter in Richterschaft, Polizei und Politik. Mit jedem, auch verlorenem Fall, nehmen sie ihnen für die unweigerlich kommenden Tage der Abrechnung ihre Ausreden. Mit jedem Beweis, den sie zur Veröffentlichung beisteuern, motivieren sie mehr Menschen innerhalb des Apparates, sich gegen ihn zu wenden. Und genau dieser Weg scheint mir der beste: mit dem Nachweis von Tatsachen zu überzeugen, mit ihm Willkür, Lüge und Unrecht durch ihre Gegenteile zu ersetzen. Solange Rechtsanwälte noch in der Lage sind, solche Arbeiten zu leisten, scheint es mir eine gute Investition, sie dafür zu bezahlen.
Den fünf Anwälten danke ich von Herzen. Ohne Euch gäbe es auch meine Arbeit nicht mehr.